Inhalt

Bebauungsplan LIN 157 "logport IV - Logistikzentrum an der Norddeutschlandstraße" und 21. FNP-Änderung "logport IV - Logistikzentrum an der Norddeutschlandstraße"


Lageplan: Zum Vergrößern bitte auf das Vorschaubild klicken.
Anlass und Erfordernis für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung

Die Fläche des bisherigen Kohlelagerplatzes des ehemaligen Bergwerks West im Süden der Stadt Kamp-Lintfort soll nach Aufgabe der bergbaulichen Nutzung gemeinsam mit angrenzenden Flächen zu einem interkommunalen Gewerbestandort mit überregionaler Bedeutung entwickelt werden. Die Entwicklung des Standortes wird die logport ruhr GmbH, ein Beteiligungsunternehmen der Duisburger Hafen AG und der RAG Montan Immobilien GmbH durchführen.

Ziel ist es, Flächen für Unternehmen im Bereich wertschöpfender Logistik, Kontraktlogistik (Konfektionierung, Produktveredelungen, einfache Montageleistungen) sowie für Handels- und Produktionsunternehmen mit besonderem logistischen Bedarf bereitzustellen. Es sollen in erster Linie Betriebe mit einem größeren Flächenbedarf angesiedelt werden, die neben der Verkehrsanbindung an das Straßennetz auch den Schienenanschluss suchen. In einer auf Grundlage der Ratsbeschlüsse der vier Städte Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn geschlossenen Eckpunktevereinbarung zwischen der wir 4 Wirtschaftsförderung - als Vertreter der vier Kommunen - und der logport ruhr GmbH sind die Grundsätze der Entwicklung der Fläche als Logistikstandort durch logport ruhr und der Mitwirkung der Region bei der nachfolgenden Vermarktung geregelt worden. Es besteht ein Konsens darüber, dass die vier Städte ihre kommunalen Gewerbeflächenpotenziale jeweils anteilig für dieses Areal zur Verfügung stellen.

Bereits im Stadtentwicklungsplan aus dem Jahr 2009 hat sich die Stadt intensiv mit der zukünftigen Flächenentwicklung des Bergwerks West, das zum 31.12.2012 geschlossen wurde, befasst. Darauf aufbauend wurde in 2010 mit der Erarbeitung einer Masterplanung begonnen, deren wesentliche Aufgabe es ist, für das im Zentrum der Stadt gelegene Zechenareal sowie den unmittelbar südlich an die zentrale Schachtanlage angrenzenden Kohlenlagerplatz an der Norddeutschlandstraße zukunftsorientierte Perspektiven zu entwickeln. Ziel ist dabei eine städtebaulich, sozial verträgliche und wirtschaftlich vertretbare Wiedereingliederung der Flächen, die den aktuellen und künftigen gewerblichen Bedarfen gerecht wird und die die Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen unterstützt. Die zügige Planung, Entwicklung und Vermarktung des Logistikstandortes ist von hohem regionalem Interesse.

Durch die gute Anbindung an das europäische Autobahnnetz (A42/ A57, A2/A3 via A42 und A40 via A57) und insbesondere durch die Schienenanbindung an die DB-Strecke Duisburg-Moers-Xanten und somit an die Logistikdrehscheibe Duisburg ist eine optimale Einbindung in das Service- und Distributionsnetzwerk NRW gegeben.

 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes LIN 157 „Logport IV“ sowie der 21. Flächennutzungsplanänderung umfasst ca. 35 ha und befindet sich im südlichen Stadtgebiet von Kamp-Lintfort südlich angrenzend an die Altsiedlung.

Der Planbereich wird begrenzt durch:

  • die frühere Zechenbahntrasse des ehemaligen Bergwerks West im Norden (außerhalb des Planbereichs),
  • den Vinnmannsweg im Nordosten (innerhalb des Planbereichs),
  • die B 528 im Süden (teilweise im Planbereich) und
  • die Norddeutschlandstraße im Westen (innerhalb des Planbereichs).
 Verfahren

Für die Umsetzung des Vorhabens war die Aufstellung eines Bebauungsplanes, die Änderung des Flächennutzungsplans und des Regionalplanes erforderlich. Die Verfahren wurden parallel durchgeführt.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung an der Bauleitplanung wurden die Planungsüberlegungen interessierten Bürgerinnen und Bürgern während einer Informationsveranstaltung am 17.07.2013 in der Aula der Diesterweg-Hauptschule, Vinnstraße 40 in Kamp-Lintfort vorgestellt und mit ihnen erörtert. Darüber lagen die Planunterlagen für den Zeitraum vom 08.07.13 bis zum 26.07.2013 im Planungsamt aus.

Öffentliche Auslegung

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch lagen die Entwürfe der Bauleitpläne einschließlich der Begründungen mit dem Umweltbericht sowie alle in diesem Zusammenhang erstellten Gutachten und bislang vorliegenden Stellungnahmen für den Zeitraum vom 08.09. bis zum 08.10.2014 im Planungsamt öffentlich aus.

Erneute  Öffentliche Auslegung

Aufgrund noch zu klärender Belange nach der öffentlichen Auslegung im September und Oktober 2014, die u.a. auch durch die parallel laufenden Verfahren zur Regionalplanänderung, zum Abschlussbetriebsplanverfahren und zum wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahren bedingt waren, sowie Ergänzungen, die in der Folge im Bebauungsplan,  in den Begründungen zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung, im Umweltbericht sowie der Artenschutzprüfung vorgenommen wurden, fand eine erneute öffentliche Auslegung statt.

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch lagen die Entwürfe der Bauleitpläne einschließlich der Begründungen mit dem Umweltbericht sowie alle in diesem Zusammenhang erstellten Gutachten und bislang vorliegenden Stellungnahmen für den Zeitraum vom 04.05. bis zum 05.06.2014 zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Planungsamt öffentlich aus.

Der Bebauungsplan ist seit dem 17.12.2015 rechtskräftig.
Die Flächennutzungsplanänderung ist seit dem 17.12.2015 wirksam.

Kontakt

Achtsnichts, Britta

Telefon: 0 28 42 / 912-328
E-Mail: britta.achtsnichts@kamp-lintfort.de

Downloads

Informationen zum Öffnen und Speichern von PDF-Dokumenten finden Sie in unserer Hilfe.