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18. Flächennutzungsplanänderung „Wohnen am Volkspark“


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18. Änderung des Flächennutzungsplans „Wohnen am Volkspark“

Planungsanlass

Der Volkspark in Kamp-Lintfort stellt ein derzeit untergenutztes Grünareal dar, welches aufgrund seiner Lage und Größe Potenzial für neue Nutzungen bietet. Um einen städtebaulichen Impuls für den östlichen Stadtrandbereich mit seiner Mischnutzung aus Wohnen, kleinteiligem Gewerbe, Kleingärten und Sport zu setzen, soll der Volkspark durch die Schaffung eines attraktiven Wohnquartiers mit großzügigen Grünbereichen eine erkennbare Aufwertung erfahren.

Neben der städtebaulichen Zielsetzung besteht unter nutzungsspezifischen Aspekten in der Entwicklung des Volksparks die Chance einer sinnhaften Ergänzung des Wohnraumangebotes in Kamp-Lintfort. Mit dieser Entwicklungsabsicht folgt die Stadt Kamp-Lintfort dem im Stadtentwicklungsplan Kamp-Lintfort 2020 skizzierten Entwicklungsszenario, welches unter dem Leitgedanken „Wohnen am Park“ eine Mischung aus Wohnen und attraktiven Grünbereichen umfasst. Durch ein neues Wohnflächenangebot in Verbindung mit einer Optimierung der Grüngestaltung soll das Entwicklungspotenzial der Fläche bestmöglich ausgeschöpft werden und zu einer Stärkung des Ortsteils beitragen.   

Planerfordernis

Da sich die Fläche im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befindet, welcher für den größten Teil des Gebietes „Öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ festsetzt, sind Wohnnutzungen an dem Standort aktuell nicht zulässig. Ein Planerfordernis gemäß § 1 Abs.3 BauGB wird daher ausgelöst. Der Flächennutzungsplan, in dem der Bereich ebenfalls als Grünfläche dargestellt ist, wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Wiederholung der öffentlichen Auslegung

Die öffentliche Auslegung wurde bereits vom 20. September bis 21. Oktober 2013 durchgeführt. Im Rahmen der mittlerweile erfolgten Genehmigungsprüfung durch die Bezirksregierung Düsseldorf wurde ein formaler Mangel hinsichtlich der Angabe umweltbezogener Informationen in der damaligen Bekanntmachung festgestellt. Aus diesem Grund wurde die Offenlage der Flächennutzungsplanänderung  in der Zeit vom 7. November 2014 bis 8. Dezember 2014 wiederholt. Inhaltliche Änderungen der Planung waren hiermit nicht verbunden.

Die Genehmigung der 18. Flächennutzungsplanänderung wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf am 28.01.2015 erteilt.

Die 18. Flächennutzungsplanänderung ist seit dem 11.02.2015 wirksam.

 

 

Plangebiet

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Lintfort und wird

  • im Norden durch die Boegenhofstraße,
  • im Osten und Süden durch die Franzstraße,
  • im Westen durch die bestehende Wohnbebauung entlang der Auguststraße begrenzt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von ca. 5,4 ha.

Kontakt

Röttger, Sebastian

Telefon: 0 28 42 / 912-326
E-Mail: sebastian.roettger@kamp-lintfort.de

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