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Dichtigkeitsprüfungen von Hausanschlüssen

11.03.2010

In den letzten Tagen sind Informationen an das Tiefbauamt herangetragen worden, dass Bürgern von Unternehmen die Dichtigkeitsprüfung und Sanierung Ihrer Abwasseranschlussleitung angeboten wird. Aus diesem Anlass informiert das Tiefbauamt über die bei der Stadt Kamp-Lintfort zulässige Vorgehensweise sowie über die städtische Entwässerungssatzung, in der die Fristen für die Untersuchung der privaten Hausanschlussleitungen geregelt sind.

Hiernach ist die Prüfung der privaten Kanalhausanschlüsse im gleichen Jahr mit der Überprüfung der öffentlichen Kanäle durchzuführen. Hierzu werden alle Grundstückseigentümer persönlich von der Stadt Kamp-Lintfort angeschrieben.
Den Zeitpunkt für die Prüfung entnehmen Sie bitte der Satzung der Stadt Kamp-Lintfort zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. §61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) vom 20.10.2009

Die Dichtheitsprüfungen dürfen nur durch von der Stadt zugelassene Sachkundige durchgeführt werden.

Das Verzeichnis der bei der Stadt Kamp-Lintfort zugelassenen Sachkundigen wird seit Jahren beim Tiefbauamt geführt. Es werden nur Dichtigkeitsprüfungen akzeptiert, die von einer dieser Firmen ausgeführt werden oder die auf der landesweiten Liste aufgeführt sind.

Umfassende Informationen zu diesem Thema sind auf unserer  Hompage unter

Stadt & Bürger/Bürgerservice/Dienstleistungen/Kanalhausanschluss

hinterlegt.

Alle oben genannten Unterlagen sind auch beim Tiefbauamt erhältlich.

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 11.03.2010, www.kamp-lintfort.de)