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Kanalhausanschluss

Für die Herstellung, Änderung oder Erneuerung eines Kanalanschlusses ist eine schriftliche Genehmigung des Tiefbau- und Grünflächenamtes erforderlich.

Grundstücksentwässerung nach § 61a Landeswassergesetz

Sondermitteilung zur derzeitigen Vorgehensweise bei Dichtigkeitsuntersuchungen der privaten Hausanschlüsse

In der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtages am 14.12.11 ist eine Novellierung des §61a Landeswassergesetzes durch das Umweltministeriums angekündigt worden.

Deshalb setzt die Stadt Kamp-Lintfort die bisher geforderten Dichtigkeitsuntersuchungen für die privaten Hausanschlussleitungen bis zur neuen Entscheidung des Landtages aus.

Alle Bürger, die bisher von der Stadt zur Lieferung einer Dichtigkeitsprüfung für in Betrieb befindliche Hausanschlüsse aufgefordert wurden, werden nach Entscheidung des Landtages erneut in Kenntnis gesetzt.

Die Erfordernis einer Dichtigkeitsprüfung bei Neubauten und nach Herstellung von neuen Kanälen bleibt hiervon unberührt. Hier ist vor Inbetriebnahme des Kanalnetzes eine Dichtigkeitsprüfung und Lageplanskizze dem Tiefbau- und Grünflächenamt vorzulegen.

Sollten Sie bisher einen Dichtigkeitsnachweis ohne festgestellte Schäden von Ihrem Sachkundigen erhalten haben, werden Sie gebeten diesen Nachweis dem Tiefbau- und Grünflächenamt einzureichen.

Sofern Sie derzeit bereits eine Sanierungsaufforderung für die Instandsetzung der Kanalleitungen erhalten haben, sind die genannten Fristen verbindlich.

Da es ist nicht immer leicht ist, gesetzliche Normierungen zu verstehen und dann auch umzusetzen, bietet die Stadt Kamp-Lintfort jedem Hauseigentümer bei Fragen, Unterstützung und Beratung an.

Ob bei der Auswahl der Firma für Dichtigkeitsuntersuchungen oder bei den anschließenden Sanierungsmaßnahmen, die Mitarbeiter des Tiefbau- und Grünflächenamtes verfügen über Firmenlisten für fachkundige Personenkreise.

Undichtigkeiten in Folge von Rohrleitungsbeschädigungen, Setzungen, Wurzeleinwuchs oder Ähnlichem sind nicht ungewöhnlich, deshalb werden viele Hausbesitzer nach Sanierungsmöglichkeiten und qualifizierten Ansprechpartnern suchen.

Informationsfilm

Die Stadt Kamp-Lintfort hat einen Animationsfilm erstellt, der die Verantwortung der Grundstückseigentümer für den ordnungsgemäßen Bau, Betrieb, Unterhaltung und Sanierung der privaten Entwässerungsanlage anschaulich darstellt.

Screenshot des Animationsfilms zur Grundstücksentwässerung

Grundwassergefährdung durch undichte Kanäle

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ist der Frage nachgegangen, inwieweit sich undichte Abwasserkanäle nachteilig auf die Grundwasserqualität auswirken und hat hierzu einen Fachbericht veröffentlicht.

Die nachfolgende Internetseite weist auf diesen Fachbericht und andere interessante Artikel hin:

www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/grundwasser.htm

Voraussetzungen

  • Lageplan mit Darstellung der geplanten und vorhandenen Kanalleitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal.

Preis / Kosten

38,00 Euro