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Bebauungsplan 6a/10 "Geschäftszentrum mit Rathaus"
Der seit dem 06.01.1978 rechtsverbindliche Bebauungsplan für einen zentralen Bereich der Innenstadt - 6 a/ 10 „Geschäftszentrum mit Rathaus" - schafft Baurecht für die Bebauung des Kerngebietes. Im Kerngebiet ist unter anderem die Nutzungsart Vergnügungsstätten / Spielhallen zulässig.
Um eine unverhältnismäßig große Anzahl von Spielhallen-Ansiedlungen im Stadtkernbereich zu unterbinden, hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 27.11.2008 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 6 a/ 10 beschlossen. Durch textliche Festsetzung soll die Art der baulichen Nutzung im Kerngebiet gesteuert werden:
- Nicht zulässig sind: Vergnügungsstätten
- Ausnahmsweise zulässig sind: Tanzlokale und Diskotheken
Diese Änderung des Bebauungsplanes erfolgt mit der Zielsetzung, den empfindlichen, schützenswerten Innenstadtbereich mit seiner vorhandenen Nutzungsvielfalt vor negativen städtebaulichen und strukturellen Auswirkungen von Vergnügungsstätten / Spielhallen zu schützen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes 6 a/ 10 soll am 22.12.2009 durch den Rat der Stadt Kamp-Lintfort als Satzung beschlossen werden.
Kontakt
Röttger, Sebastian
Telefon: 0 28 42 / 912-326
E-Mail:
sebastian.roettger@kamp-lintfort.de
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