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Reisevollmacht für Minderjährige im Ausland

Wenn Minderjährige mit nur einem Elternteil, den Großeltern oder Freunden oder auch mit einer Organisation z. B. Sportverein etc. ins Ausland verreisen möchten, dann ist in einigen Ländern das Mitführen einer Einverständniserklärung bzw. Vollmacht der Erziehungsberechtigten empfehlenswert bzw. teilweise sogar verpflichtend vorgeschrieben. Ohne eine solche Einverständniserklärung kann es in manchen Ländern an der Grenze zu Problemen bei der Einreise kommen.

Welche Länder hier die Einverständniserklärung verpflichtend fordern, kann auf der Seite des Auswärtigen Amtes nachgelesen werden.

Die Reisevollmacht für Minderjährige ist im Bürgerbüro von beiden Erziehungsberechtigten unter Mitbringung ihrer Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) dort zu unterzeichnen. Ebenso ist das Ausweisdokument des/der Kindes/Kinder und der evtl. Begleitperson vorzulegen.