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Kanalbenutzungsgebühren

Die Kanalbenutzungsgebühren der Stadt Kamp-Lintfort unterteilen sich in Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren.

Die Schmutzwassergebühr berechnet sich nach Ihrem tatsächlichen Frischwasserverbrauch. Frischwasser wird in Kamp-Lintfort über die Stadtwerke Kamp-Lintfort GmbH abgerechnet. Die Vorauszahlungen für das laufende Jahr werden geschätzt. Eine Endabrechnung erfolgt nach Ende des Kalenderjahres. Bei Frischwassermengen, die nachweislich nicht dem Kanal zugeführt werden, kann eine Reduzierung der Schmutzwassergebühr beantragt werden. Den Nachweis dieser Wassermengen muss der Gebührenpflichtige auf seine Kosten erbringen. Hierfür sind die Messeinrichtungen zu nutzen, die in der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung aufgeführt sind.

Bei der Niederschlagswassergebühr wird eine Gebühr für die befestigte Fläche erhoben, über die abflusswirksam Niederschlagswasser in den städtischen Kanal gelangen kann.

Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.

Voraussetzungen

Die erforderlichen Unterlagen variieren  in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.

Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:
  • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
  • Erklärung der Überwachungswerte
  • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
Für industrielle Einleiter:
  • Antrag auf Abzug der Vorbelastung
Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:
  • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser

Fristen

Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen sollen jährlich eine Abgabeerklärung bei der zuständigen Stelle einreichen.

Erklärungen der Überwachungswerte sind spätestens 1 Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums (Kalenderjahr) vorzulegen

Erklärungen geringerer Werte nach sind 2 Wochen vor dem beantragten Zeitraum vorzulegen.

Preis / Kosten

Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.

Rechtsgrundlagen

§ 9 Abwasserabgabengesetz (AbwAG)

 

Abwasserabgabe Festsetzung Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland eine Abwasserabgabe erhoben.

Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen sollen jährlich eine Abgabeerklärung bei der zuständigen Stelle einreichen.

Erklärungen der Überwachungswerte sind spätestens 1 Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums (Kalenderjahr) vorzulegen

Erklärungen geringerer Werte nach sind 2 Wochen vor dem beantragten Zeitraum vorzulegen.

Stadt Kamp-Lintfort - 20-22 Steuerabteilung
Am Rathaus247475Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
info@kamp-lintfort.de
https://www.kamp-lintfort.de