Info-Bereich & Anleser

Kontakt

Reimann, Elke

Telefon: 0 28 42 / 912-353
E-Mail:
elke.reimann@kamp-lintfort.de

Kuypers, Kathrin

Telefon: 0 28 42 / 912-267
E-Mail:
kathrin.kuypers@kamp-lintfort.de

Schürmann, Sarah

Telefon: 0 28 42 / 912-266
E-Mail:
sarah.schuermann@kamp-lintfort.de

Schlieper, Iris

Telefon: 0 28 42 / 912-269
E-Mail:
iris.schlieper@kamp-lintfort.de

Online-Service

Weitere Informationen

Formulare

Informationen zum Öffnen und Speichern von PDF-Dokumenten finden Sie in unserer Hilfe.

Links

Downloads

Informationen zum Öffnen und Speichern von PDF-Dokumenten finden Sie in unserer Hilfe.

zugeordnete Lebenslage


Inhalt

Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

Pflegeheime sind Einrichtungen für eine stationäre Dauerpflege. Dort erhalten alte, kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen Unterkunft, Verpflegung und umfassende soziale Betreuung und Pflege.

Laut § 64 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) sollen durch die Pflegeleistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützt werden, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können!

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig durch ein Gespräch mit Ihrer Pflegeberatung!

Sollten Sie sich für eine Heimaufnahme entschieden haben, können Sie über das Pflegeportal des Kreises Wesel eine Übersicht über alle im Kreis Wesel befindlichen Einrichtungen erhalten. In diesem Pflegeportal erhalten Sie zu allen Fragen der ambulanten und stationären Pflege Informationen.

Pflegeportal des Kreises Wesel

Verfahrensablauf

Pflegeberatung

Für die Beratung wenden Sie sich bitte an die Pflegeberatung.

Sollten Sie es nicht schaffen, einen Termin in der Außenstelle des Rathauses wahrzunehmen, bieten wir Ihnen auch Hausbesuche an.

Finanzielle Hilfe zur Pflege

Falls das Einkommen und Vermögen zur Finanzierung des Heimplatzes nicht ausreicht und Sozialhilfe beantragt werden muss, finden Sie in dem Merkblatt und unter Finanzielle Hilfe zur Pflege und Pflegewohngeld die nötigen Informationen.

Voraussetzungen

Für die Beratung gibt es keine Antragsvoraussetzungen. Bitte nehmen Sie hierzu mit der Pflegeberatung oder den Sachbearbeitern der Finanziellen Hilfe zur Pflege Kontakt auf.

Sollten Sie Antworten zu finanziellen Fragen suchen, informieren Sie sich bitte über Pflegewohngeld oder Finanzielle Hilfe zur Pflege und wenden sich an die dort genannte Sachbearbeitung

Fristen

Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden, aber Sie haben Sozialhilfeansprüche immer erst ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr Bedarf dem Sozialamt bekannt geworden ist. Schulden werden daher in der Regel nicht übernommen. Dies gilt auch dann, wenn Sie diese Schulden z.B. im Zusammenhang mit Ihrer Heimaufnahme eingegangen sind. Melden Sie also Ihren Bedarf rechtzeitig beim Sozialamt an.

Preis / Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlagen

VII. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

 

Hilfe zur Pflege Bewilligung Antragsstellung der Hilfe zur Pflege im Kontext der Sozialhilfe -  nach dem jeweiligen Landesrecht für die Durchführung des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XII) zuständigen Behörde -  Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei der zuständigen Pflegekasse
Stadt Kamp-Lintfort - 50-10 Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege
Freiherr-vom-Stein-Straße32a47475 Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
info@kamp-lintfort.de