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Reimann, Elke

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Kuypers, Kathrin

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Inhalt

Finanzielle Hilfe zur Pflege

Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung bei der Verrichtung im Alltag Hilfe benötigen, können die Sozialhilfeleistung „Hilfe zur Pflege“ beantragen.

Das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Kamp-Lintfort ist nur für folgende Leistungen zuständig:

Für den Fall, dass Sie ambulante (häusliche) Hilfe zur Pflege benötigen, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst (FD) 50 des Kreises Wesel.

Die Hinweise, die Sie an dieser Stelle erhalten, informieren über die Beantragung und Voraussetzungen der Gewährung von Sozialhilfe bei der Unterbringung eines pflegebedürftigen Menschen in einer vollstationären oder teilstationären Einrichtung. Weitere Informationen zu Fragen im Zusammenhang mit der Versorgung älterer Menschen finden Sie unter Pflegeberatung.

Verfahrensablauf

Die Möglichkeiten der Hilfe zur Pflege sind sehr vielfältig. Daher bieten wir eine kostenlose und trägerunabhängige Pflegeberatung an.

Im Merkblatt finden Sie Informationen rund um die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Dokumente erforderlich und Beratungen nötig sind. Daher empfiehlt sich in jedem Fall die persönliche Kontaktaufnahme mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung. Ihre zuständige Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner finden Sie unter dem Punkt "Kontakt". Bitte beachten Sie hierbei auch unsere Öffnungszeiten. Für persönliche Vorsprachen bitten wir möglichst um eine vorherige Terminvereinbarung, da die Beratungen oft sehr langwierig sind.

Für die Antragsstellung wird der benötigt, den Sie u.a. unter dem Punkt „Links“ finden. Gerne bespricht die Sachbearbeitung mit Ihnen jedoch auch die Einzelheiten zur Antragstellung.

Wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, wird geprüft

  • ob eine sozialhilferechtliche Notwendigkeit zur Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung gegeben ist (Heimnotwendigkeit) und
  • inwieweit aufgrund von Einkommen, Vermögen und Forderungen gegen Dritte Ansprüche auf Pflegewohngeld und/oder Sozialhilfe bestehen.

Bei der Zusammenstellung der häufig sehr umfangreichen Unterlagen ist die persönliche Mitwirkung unbedingt erforderlich.

Die Bearbeitungsdauer ist fallabhängig.

Voraussetzungen

Hilfe zur Pflege wird gewährt,

  • wenn finanzielle Leistungen von anderen, zum Beispiel aus der Pflegeversicherung, nicht ausreichen und
  • wenn die erforderlichen Hilfen nicht vom eigenen Einkommen und Vermögen bezahlt werden können. Hierbei ist auch das Einkommen eines nicht getrenntlebenden Ehepartners zu berücksichtigen.

Wer in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert ist oder eine private Pflegeversicherung abgeschlossen hat, sollte zunächst dort klären, welche Leistungen in welcher Höhe für die erforderliche Hilfe gezahlt werden. Wenn diese Leistungen nicht ausreichen, kann unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfe zur Pflege beantragt werden.

Personen, die einen Pflegebedarf unterhalb des Pflegegrades 2 haben, erhalten in der Regel keine Leistungen der Hilfe zur Pflege durch die Stadt Kamp-Lintfort.

Eine Aufstellung der erforderlichen Unterlagen finden Sie in dem Merkblatt.

Fristen

Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden, aber Sie haben Sozialhilfeansprüche immer erst ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr Bedarf dem Sozialamt bekannt geworden ist. Schulden werden daher in der Regel nicht übernommen. Dies gilt auch dann, wenn Sie diese Schulden z.B. im Zusammenhang mit Ihrer Heimaufnahme eingegangen sind. Melden Sie also Ihren Bedarf rechtzeitig beim Sozialamt an.

Preis / Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlagen

VII. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)