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Beglaubigungen

Eine Beglaubigung ist die Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie/Abschrift mit einem Original durch einen Beglaubigungsvermerk.

Dazu wird das Original des Schriftstückes mit einer davon gefertigten Kopie oder Abschrift verglichen und mit einem Beglaubigungsvermerk versehen. Die so beglaubigte Kopie/Abschrift kann im allgemeinen Rechtsverkehr an die Stelle des Originals treten.

Terminabsprache erforderlich

Aktuell muss eine Terminabsprache - vorzugsweise online - erfolgen. Ab dem 03.04.2023 öffnet das Bürgerbüro montags und mittwochs von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr ohne Terminvergabe. An diesen Tagen ist mit Wartezeiten zu rechnen. Für die restlichen Tage ist eine Online-Terminvereinbarung notwendig.

Verfahrensablauf

Für die Beglaubigung ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Kamp-Lintfort erforderlich. In der Regel wird die beglaubigte Kopie direkt bei der Antragstellung ausgehändigt.

Voraussetzungen

Voraussetzungen
  • Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Kamp-Lintfort
  • Das Schriftstück muss von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sein oder die Abschrift oder Kopie muss zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt sein
  • Eine Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart des/der Sachbearbeiters/in vollzogen bzw. von diesem/r anerkannt wird.
Nicht beglaubigt werden unter anderem
  • Schriftstücke, für die eine öffentliche Beglaubigung nach § 129 BGB (beispielhaft durch einen Notar) vorgesehen sind
  • Personenstandsurkunden - diese sind beim zuständigen Standesamt anzufordern
  • Führerscheine und Nationalpässe - hier darf der Effekt, dass die Kopie an die Stelle des Originals tritt, gerade nicht eintreten.
  • Abschriften und Kopien, wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist. (Die Beglaubigung eines Auszuges ist hingegen unter ausdrücklichem Hinweis hierauf zulässig.)
  • Da die Zulässigkeit der amtlichen Beglaubigung im Wesentlichen vom (Rechts-)Charakter des Originals abhängt, bedarf es der Kenntnis seines Inhaltes. Dies schließt die Beglaubigung fremdsprachiger Schriftstücke grundsätzlich aus.
  • Kopien von Schriftstücken, die Durchstreichungen oder Ergänzungen enthalten, die im Original nicht vorhanden sind.
Erforderliche Unterlagen
  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
  • Originaldokument
  • Eine Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart des/der Sachbearbeiters/in vollzogen bzw. von diesem/r anerkannt wird. Insofern ist die Anwesenheit der betroffenen Person erforderlich.

Fristen

Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.

Preis / Kosten

  • 5,00 Euro je Dokument
  • Beglaubigungen von Unterschriften je 3,00 Euro

Die Gebühr kann im Bürgerbüro in bar oder per EC-Karte beglichen werden.

Rechtsgrundlagen

§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)

 

Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

Für die Beglaubigung ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Kamp-Lintfort erforderlich. In der Regel wird die beglaubigte Kopie direkt bei der Antragstellung ausgehändigt.

Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.

Abschriften Beglaubigung

Für die Beglaubigung ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Kamp-Lintfort erforderlich. In der Regel wird die beglaubigte Kopie direkt bei der Antragstellung ausgehändigt.

Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.

Ausdrucke elektronischer Dokumente Beglaubigung

Für die Beglaubigung ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Kamp-Lintfort erforderlich. In der Regel wird die beglaubigte Kopie direkt bei der Antragstellung ausgehändigt.

Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.

elektronische Dokumente Beglaubigung

Für die Beglaubigung ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Kamp-Lintfort erforderlich. In der Regel wird die beglaubigte Kopie direkt bei der Antragstellung ausgehändigt.

Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.

fototechnisch hergestellte Negative von Schriftstücken Beglaubigung

Für die Beglaubigung ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Kamp-Lintfort erforderlich. In der Regel wird die beglaubigte Kopie direkt bei der Antragstellung ausgehändigt.

Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.

Unterschriften Beglaubigung

Für die Beglaubigung ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Kamp-Lintfort erforderlich. In der Regel wird die beglaubigte Kopie direkt bei der Antragstellung ausgehändigt.

Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.

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Am Rathaus247475 Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
info@kamp-lintfort.de