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Spielhallenerlaubnis
(Wirtschafts-Service-Portal NRW)
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Spielhallenerlaubnis
Wenn Sie eine bereits bestehende Spielhalle übernehmen oder einen neuen Spielhallenbetrieb führen wollen, dann benötigen Sie eine Spielhallenerlaubnis.
Wenn Sie Geldspielgeräte aufstellen wollen, benötigen Sie sowohl eine Aufstellerlaubnis als auch für jeden Aufstellort zusätzlich eine Geeignetheitsbestätigung.
Spielhallenerlaubnis
Eine Spielhalle ist ein Unternehmen, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Geldspielgeräten, Warenspiel oder Unterhaltungsspielgeräten dient.
Wer eine Spielhalle betreiben will, benötigt eine Erlaubnis.
Im Genehmigungsverfahren wird regelmäßig auch eine Stellungnahme der Bauaufsicht angefordert. In einigen Fällen brauchen Sie von dort ebenfalls eine Erlaubnis. War der Betrieb zum Beispiel vorher ein Ladenlokal und soll jetzt als Spielhalle betrieben werden, benötigen Sie eine Genehmigung für die Nutzungsänderung.
Die baurechtliche Zustimmung wird von hier direkt bei der Bauaufsicht angefordert. Um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, empfiehlt es sich, die baurechtlichen Fragen vorher zu klären.
Die Erlaubnis wird wenn alle Unterlagen vorliegen innerhalb von einer Woche erteilt.
Achtung:
Bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH) benötigen Sie die Unterlagen für die juristische Person und zusätzlich für den geschäftsführenden Vertreter (zum Beispiel Geschäftsführer) ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gemäß § 14 GewO bei der Gewerbemeldestelle anzumelden.
Voraussetzungen
- Antrag nach § 33 i GewO (Spielhalle)
- Grundrisszeichnung 2-fach
- Lageplan 2-fach
- Baubeschreibung 2-fach
- Schnittzeichnung 2-fach
- Nutzflächenberechnung
- Kopie des Pacht- oder Kaufvertrages
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
- sofern vorhanden: Handelsregisterauszug