Info-Bereich & Anleser

Kontakt

Pousen, Marlies

Telefon: 0 28 42 / 912-208
Mobil: 0 160 / 6 06 91 62
E-Mail:
marlies.pousen@kamp-lintfort.de

Online-Service

Weitere Informationen


Inhalt

Aufstellerlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

Nach § 33 c GewO benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie

  • gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen wollen,
  • die Spielgeräte mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind  und
  • die Spielgeräte die Möglichkeit eines Gewinnes bieten (Geld- und Warenspielgeräte).

Die Aufstellerlaubnis müssen Sie in der Gemeinde, in der Sie wohnen, beantragen.

Achtung:

Bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH) benötigen Sie die Unterlagen für die juristische Person und zusätzlich für den geschäftsführenden Vertreter (zum Beispiel Geschäftsführer) ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Wenn Sie Geldspielgeräte oder Warenspielgeräte aufstellen wollen, benötigen Sie zusätzlich für jeden Aufstellort (zum Beispiel jede Gaststätte) eine Geeignetheitsbestätigung.

Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gem. § 14 GewO  anzumelden

Benötigte Unterlagen

  • Antrag nach § 33 c Absatz 1 GewO
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
  • sofern vorhanden (zum Beispiel bei GmbH): Handelsregisterauszug
 

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen. https://service.wirtschaft.nrw/antrag/spielhallen-leistungsauswahl
Unbedenklichkeitsbescheinigung für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erteilung Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen. https://service.wirtschaft.nrw/antrag/spielhallen-leistungsauswahl
Stadt Kamp-Lintfort - 32-03 Gewerbe, Märkte, Bürgerbüro
Am Rathaus247475 Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
info@kamp-lintfort.de