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Salomon, Dennis

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Weierstahl, Calvin

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Informationen zur Nutzung von Online-Diensten der Stadt Kamp-Lintfort

Für die medienbruchfreie Nutzung einiger Online-Dienstleistungen der Stadt Kamp-Lintfort ist die Verwendung digitaler Authentisierungs- und Bezahlverfahren erforderlich:

Authentisierung mit dem elektronischen Personalausweis (eID)

Die Beantragung einiger Anliegen bedarf aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift. Bei der digitalen Beantragung wird das Unterschriftserfordernis mit Hilfe der eID geleistet. Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können dies mit dem neuen Personalausweis leisten, Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums mittels der eID-Karte.

Sofern auf der Rückseite Ihres Personalausweises das AusweisApp2 – Symbol (siehe Bild) aufgedruckt ist, enthält er neben den aufgedruckten persönlichen Daten die Online-Ausweisfunktion, auch eID genannt. Mit dieser Funktion können Sie sich sicher im Internet ausweisen und so bspw. ausgewählte Services der Stadt Kamp-Lintfort online erledigen. Ihre Daten sind dabei durchgehend verschlüsselt.

Was brauche ich, um mich online auszuweisen?

eID_Rückseite

Wie ist der Verfahrensablauf bei Nutzung der eID-Funktion in Online-Formularen?

Der Dienstleistungsseite des Online-Services können Sie entnehmen, ob die Verwendung der eID-Funktion notwendig ist. In einem solchen Fall werden Sie zunächst von einer Infoseite, auf der Sie die Aktualität Ihrer eID-Daten bestätigen müssen, auf die von Ihnen genutzte Ausweis App weitergeleitet.

Dort angemeldet können Sie sehen, wer Ihre Daten abfragen möchte und welche Daten genau für die Online-Dienstleistung übermittelt werden sollen. Mit Eingabe der selbstgewählten sechsstelligen PIN stimmen Sie der Datenübermittlung an die Stadt Kamp-Lintfort zu. Der Chip in Ihrem Personalausweis prüft nun automatisch, ob die Stadt Kamp-Lintfort die staatliche Berechtigung hat Ihre Daten abzufragen und überträgt diese nur bei Berechtigung. Der Vorgang ist nach wenigen Sekunden beendet und kann von der zuständigen Abteilung bearbeitet werden.

Bezahlen mit der Online-Bezahlfunktion (ePayment)

Sofern Gebühren bei der Beantragung einer Online-Dienstleistung anfallen, können Sie diese per Online-Bezahlfunktion (ePayment) begleichen. Am Ende nach Einreichung des Online-Antrages werden Sie auf die sogenannte Bezahlseite der Bezahlplattform weitergeleitet. Dort können Sie zwischen den ePayment-Optionen PayPal, giropay/paydirekt (Die Unterstützung von giropay/paydirekt wird zum 31.12.2024 eingestellt), Kreditkarte und SEPA Lastschrift wählen. Ihre persönlichen Daten sowie die Zahlungsinformationen werden aus dem bereits ausgefüllten Online-Antrag übernommen. Im Hintergrund wird Ihr Antrag mit der erfolgten Zahlungsbestätigung automatisiert an das Fachverfahren weitergeleitet und kann hier direkt weiterverarbeitet werden.

Gebühren, welche erst im Verfahrensverlauf entstehen (bspw. Bearbeitungsgebühren), können Sie nicht mit der ePayment-Funktion begleichen. In diesen Fällen wird sich die zuständige Abteilung an Sie wenden, damit Sie die anfallenden Gebühren auf einem alternativen Weg bezahlen können.

Welche Formulare über eine ePayment-Funktion verfügen, können Sie den Informationen auf den jeweiligen Dienstleistungsseiten entnehmen.