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Inhalt

eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung.

Verfahrensablauf

Die eID-Karte muss persönlich bei der örtlich zuständigen Passbehörde beantragt werden.

Sofern die Beantragung nach dem Verlust oder Diebstahl eines Dokumentes erfolgt, ist – wenn das bisherige Dokument nicht in Kamp-Lintfort ausgestellt worden ist – vorab eine Rücksprache (per Telefon oder Mail) mit dem Bürgerbüro Kamp-Lintfort notwendig. Handelt es sich um einen Diebstahl, ist zusätzlich eine entsprechende Diebstahlanzeige der Polizei vorzulegen.

Das Dokument wird mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.

Nach der Beantragung im Bürgerbüro werden die Anträge der Bundesdruckerei GmbH in Berlin übermittelt. Die Bundesdruckerei produziert die Dokumente und schickt diese postalisch zu Ihrem Bürgerbüro. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von 3 bis 4 Wochen gerechnet werden..

Bei der Abholung muss das jeweils bisher gültige Dokument vorgelegt werden. Sofern Sie die Dokumente nicht selbst abholen, muss die bevollmächtigte Person diese vorlegen, sowie eine Abholvollmacht und das eigene Ausweisdokument.

Voraussetzungen

Anspruchsvoraussetzungen:
  • EU-Staatsangehörigkeit
  • Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Kamp-Lintfort
Erforderliche Unterlagen:
  • letzte Personenstandsurkunde (Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde; sofern Sie ledig sind: Geburtsurkunde)
  • einen anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis
  • eine eID-Karte kann nur höchstpersönlich beantragt werden, weshalb die betroffene Person anwesend sein muss

Fristen

Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.

Preis / Kosten

  • 37,00 Euro

Die Gebühr kann im Bürgerbüro in bar oder per EC-Karte beglichen werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eIDKG)

 

elektronischer Identitätsnachweis Änderung
elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
elektronischer Identitätsnachweis Speicherung
elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken
elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Signaturzertifikaten
elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
elektronischer Identitätsnachweis Sperrung von Signaturzertifikaten
elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung
elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren
elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren in gespeicherte Daten (Selbstauskunft)
elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig
elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
elektronischer Identitätsnachweis Deaktivierung erstmalig
elektronischer Identitätsnachweis Deaktivierung nachträglich
Stadt Kamp-Lintfort - 32-33 Bürgerbüro
Am Rathaus247475 Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
info@kamp-lintfort.de