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Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern

Solar

Online-Veranstaltung der Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr und der Verbraucherzentrale NRW

Die Nachfrage den eigenen Strombedarf durch Solarenergie zu decken nimmt immer weiter zu. Häufig konzentriert sich der Ausbau auf Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentümer*innen stehen durch die Fülle an Möglichkeiten und den rechtlichen Rahmenbedingungen oft vor größeren Hürden. Dabei kann Solarstrom auch auf Dächern von Mehrfamilienhäusern attraktiv genutzt werden.

Neben der einfachen Möglichkeit der Stromweitergabe z.B. an eine Einliegerwohnung kann auch ein Mieterstromprojekt umgesetzt werden, das sich z.B. für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) eignen kann. Ein Mieterstromprojekt profitiert von einer höheren Vergütung nach EEG, ist aber in der Umsetzung recht umständlich.

Einen Überblick über die aktuellen Möglichkeiten gibt Tobias Ptok von der Verbraucherzentrale NRW in einem Online-Vortrag. Im Anschluss gibt es für die Teilnehmenden ausreichend Zeit für Fragen.

Themen

  • Wie kann ich als Wohnungseigentümer*in das Dach des Gebäudes nutzen?
  • Verschiedene Betriebsmodelle wie das Mieterstrommodell
  • Was muss bei WEG’s rechtlich beachtet werden?

Zielgruppe

Der Vortrag richtet sich an Wohnungseigentümer*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Referent

Tobias Ptok

Referent Photovoltaik und Prosumer

Verbraucherzentrale NRW

Zeit

Mittwoch, 16.04.2025, 18:00 bis 20:00 Uhr

Ort

Online (Zoom)

Anmeldung

https://us06web.zoom.us/meeting/register/fIRxJrCcS8W_fz2VMyvPqA#/registration

Kosten

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Veranstalter

Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr in Kooperation mit dem Regionalverband Ruhr und der  Verbraucherzentrale NRW.

Überspringen: Tabelle mit Veranstaltungsdetails

Datum 16.04.2025 von 18.00 bis 20.00 Uhr
OrtOnlineveranstaltung
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VeranstalterRegionalverband Ruhr
Kronprinzenstraße 35
45128 Essen
KategorieInformation / Weiterbildung, Klimaschutz
HinweisDie Informationen zu der Veranstaltung - insbesondere die Hinweise zur Barrierefreiheit - beruhen auf Angaben des jeweiligen Veranstalters. Für die Richtigkeit kann die Stadt Kamp-Lintfort bei nicht-städtischen Veranstaltungen keine Gewähr übernehmen.