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Um zeitgemäßen Wohnraum in der Altsiedlung sicherzustellen

10.08.2023

Stadtentwicklungsausschuss berät über Anpassung der Bebauungspläne

In der Altsiedlung von Kamp-Lintfort ist schon seit langer Zeit ein vermehrter Ausbau der ursprünglichen Zechenhäuser festzustellen. „Hintergrund ist die für derartige Bergarbeitersiedlungen typische Siedlungsstruktur“, erläutert Bürgermeister Christoph Landscheidt. Insbesondere die Doppel- und Reihenhausgrundstücke seien in der Regel klein und schmal und weisen in ihrem ursprünglichen Zustand nur eine geringe Wohnfläche auf. Um zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen, werden daher nicht selten rückwärtige Wohnhausanbauten bei der Stadt beantragt und anschließend errichtet. „Das ist in den überwiegenden Fällen auch zulässig. Das Problem ist, dass in Folge des Ausbaus weitere bauliche Anlagen errichtet werden, die nach geltendem Planungsrecht unzulässig sind“, erläutert Ralf Angenendt, Leiter der Bauordnung. Das trifft insbesondere auf Terrassenüberdachungen zu, die außerhalb der in den Bebauungsplänen ausgewiesenen Baufelder errichtet werden.

Allein bis 2020 hat die Stadt 250 derartige baurechtswidrige überdachte Terrassen aufgenommen. Bürgermeister Christoph Landscheidt fasst die Sachlage wie folgt zusammen: „Aufgrund der besonderen städtebaulichen Rahmenbedingungen besteht in der Altsiedlung einerseits ein erkennbarer Bedarf nach einer zeitgemäßen Ausnutzung der Wohngrundstücke. Anderseits ist das Erfordernis gegeben, der bereits eingetretenen Entwicklung zielgerichtet entgegenzusteuern“. Denn die Regelungen in den Bebauungsplänen haben ihren Sinn: Die Festsetzungen von Baugrenzen und Grundflächenzahlen zielen darauf ab, allzu große Versiegelungen in den jeweiligen Gebieten zu vermeiden. „Ein angemessener Grünanteil und ein Anteil an unbebauter Fläche spielen vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen eine immer größere Rolle,“ erläutert Monika Fraling, Leiterin des Planungsamtes.

Wie also damit umgehen? Die Verwaltung hat sich dazu die Ausgangslage genau angeschaut und nach einer Lösung gesucht, um die unterschiedlichen Belange unter einen Hut zu bringen. „Das war eine durchaus vielschichtige und komplexe Aufgabe“, betont der Bürgermeister.

Um den Status Quo zu ermitteln und auszuloten, welche Regelungen vertretbar sein könnten, hat das Planungsamt im vergangenen Jahr eine Luftbildauswertung durchgeführt und die bebauten Flächen - unterteilt nach Wohnhaus, Nebenanlage, Terrasse und Freifläche - ermittelt. Auf dieser Basis wurden verschiedene Szenarien für mögliche Lösungen durchgespielt. Da hierbei verschiedene Aspekte, wie eine gerechte Abwägung zwischen Bewohneranliegen und städtebaulichen Erfordernissen, die Berücksichtigung des Bestandschutzes und die Formulierung eindeutiger Festsetzungen für zwei unterschiedliche Bebauungspläne zu betrachten waren, hat die Verwaltung bei ihren Überlegungen juristischen Rat eingeholt.

Im Ergebnis ist es nun geplant, die Festsetzungen der Bebauungspläne moderat und bestandsorientiert anzuheben. Für die Terrassenüberdachung würde dies etwa bedeuten, dass diese zukünftig um bis zu 5 m außerhalb des Baufeldes errichtet werden könnten. „Dies wäre für uns eine tragfähige Lösung“, so Landscheidt. Er stellt aber zugleich klar: „Mit den geplanten Anpassungen haben wir die Möglichkeiten bereits ausgereizt. Eine noch intensivere Bebauung wäre städtebaulich nicht mehr zu rechtfertigen“. Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass bestehende überdachte Terrassen, die mehr als 5 m über das Baufeld hinausgehen, weiterhin baurechtswidrig wären. Nach erster überschlägiger Einschätzung sind dies ca. 25 Fälle. „Diese Vorhaben müssen wir uns zu gegebener Zeit genauer ansehen“, so Landscheidt.

Zunächst muss der Stadtentwicklungsausschuss entscheiden, ob man dem Vorschlag der Verwaltung folgt. Im nächsten Schritt sollen die geplanten Anpassungen dann mit den Anwohnerinnen und Anwohnern der Altsiedlung erörtert werden. Die Stadt wird zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen informieren. Die Gestaltungssatzung - welche zuletzt am 16. Mai ebenfalls mit der Öffentlichkeit diskutiert wurde - bleibt durch die geplante Anpassung der Bebauungspläne derweil unberührt.

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 10.08.2023, www.kamp-lintfort.de)

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Mörs, Christian

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