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Terrassenüberdachungen in der Altsiedlung - Bebauungspläne starten in die letzte Phase und liegen öffentlich aus

06.09.2024

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in der vergangenen Woche über die Bebauungspläne in der Altsiedlung beraten. Seit dem vergangenen Jahr befindet sich die Stadt im formellen Änderungsverfahren. Die Entwürfe sehen vor, dass Terrassenüberdachungen die Baufelder zukünftig bis zu 5 m überschreiten dürfen. Aktuell ist das noch nicht möglich. Die derzeit rechtskräftigen Bebauungspläne lassen – wie in vielen anderen Wohngebieten – bislang nur eine maximal 14 m tiefe Bebauung zu. Inklusive Terrassenüberdachung.

„Mit den geplanten Änderungen wollen wir der besonderen städtebaulichen Situation in der Altsiedlung nachkommen und auch für die Zukunft zeitgemäße Wohnverhältnisse sicherstellen“, erläutert Planungsamtsleiterin Monika Fraling. Denn viele der Grundstücke in der ehemaligen Bergarbeitersiedlung sind schmal geschnitten. Die alten Zechenhäuser haben meist nur eine geringe Wohnfläche. Die 14 m tiefen Baufelder werden daher oft durch Wohnhausanbauten voll ausgenutzt. Für Terrassenüberdachungen ist dann kein Platz mehr. Ein Umstand, der in der Altsiedlung – anders als in vielen anderen Wohngebieten – besonders zu Tage tritt und in der Vergangenheit bekanntermaßen zu baurechtswidrigen Zuständen geführt hat.

Die nun vorgesehene Planung stellt aus Sicht der Verwaltung ein ausreichendes und städtebaulich noch vertretbares Maß. Bevor die Planänderungen rechtskräftig werden können, müssen sie aber noch einmal öffentlich ausgelegt werden. Die Unterlagen sind bis zum 9. Oktober auf www.kamp-lintfort.de/toeb einsehbar. Bei Fragen können sich interessierte Personen an das Planungsamt unter 02842/912-425 wenden.

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 06.09.2024, www.kamp-lintfort.de)

Kontakt

Mörs, Christian

Telefon: 0 28 42 / 912-425
E-Mail: christian.moers@kamp-lintfort.de