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Plangebiet Wohnen im Niersenbruch – südlich des Kranichwegs
24.10.2024
v.l.: Monika Fraling (Leiterin des Planungsamtes), Bürgermeister Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Heiko Fauseweh (Leiter des Tiefbau-und Grünflächenamtes)
Neues zur Erschließungsplanung und zur Optionsfläche für einen Supermarkt
Aktuell wird für das Plangebiet im Niersenbruch die Erschließungsplanung konkretisiert. Ebenso wird der Bebauungsplan um eine Fläche für einen Supermarkt erweitert.
Zur Erschließungsplanung:
Nachdem sich herausgestellt hatte, dass für die bislang geplante neue Zufahrt von der Saalhoffer Straße (L 491) ins Plangebiet eine größere Flächeninanspruchnahme erforderlich ist, als bislang angenommen, soll diese nun entfallen.
Amtsleiter des Tiefbauamtes Heiko Fauseweh erklärt die Details im Einzelnen: „Die Entwurfsplanung für die Zufahrt hat gezeigt, dass durch die Aufweitung der Fahrspuren für linksabbiegende Fahrzeuge und der erforderlichen Querungshilfe für Fußgänger das vorgesehene Konzept für die Bebauung im Osten nicht mehr umgesetzt werden kann. Ein weiteres Problem ist aber gravierender, denn neben dem Eingriff in die östlichen Baufelder wären von der Flächeninanspruchnahme zehn Bäume entlang der Saalhoffer Straße betroffen, die gefällt werden müssten.“
Da es sich bei den Bäumen um alte Ahornbäume einer geschützten Allee gemäß Alleenkataster NRW handelt, muss die Zufahrt ins Plangebiet nun in Frage gestellt werden. Denn notwendig ist sie nicht. Das hat schon das erste Verkehrsgutachten von 2020 ergeben. Da sich einige Rahmenbedingungen für das Gutachten aktuell verändert haben, hat die Verwaltung eine neue Untersuchung der verkehrlichen Abläufe in Auftrag gegeben. Neben einer Verkehrszählung sollten auch die Verkehrsabläufe am Knotenpunkt Wiesenbruchstraße/ Fasanenstraße und im weiteren südlichen Streckenverlauf der Wiesenbruchstraße untersucht werden.
„Die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens zeigen“, so Gutachter Thomas Rödel (BVS Verkehrsplanung), „dass der durch das Neubaugebiet entstehende Mehrverkehr auch ohne Anbindung an die Saalhoffer Straße leistungsfähig und verträglich abgewickelt werden kann. Dies gilt auch, wenn ein neuer Nahversorger auf der Optionsfläche angesiedelt wird.“ Das Gutachten zeigt weiterhin ein Bündel von Maßnahmen für den Kfz-Verkehr als auch für den Radverkehr auf, die ergriffen werden könnten, wenn zukünftig dennoch problematische Verkehrsabläufe entstehen sollten.
Zur Nahversorgungssituation:
Bürgermeister Prof. Landscheidt zeigt sich besorgt, was die Nahversorgung der Bewohner im Niersenbruch betrifft. „Seit der Schließung des Supermarktes Rewe/ Kiwitt im Juni 2023 hat sich die Situation dramatisch verschlechtert. Alle Bemühungen, einen Nachfolger für die Räumlichkeiten zu finden, haben bislang zu keinem Ergebnis geführt.“ Aufgrund dessen soll nun eine Fläche auf dem ehemaligen Hauptschulgelände an der Wiesenbruchstraße, die bereits in der städtebaulichen Rahmenplanung Berücksichtigung fand, in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen werden soll. Diese Fläche stellt – so die Verwaltung – die einzige Optionsfläche für einen neuen Supermarkt im Stadtteil Niersenbruch dar.
Herr Rödel, Verkehrsgutachter vom Büro BVS Rödel & Pachan, wird die Details der verkehrlichen Untersuchung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 5. November 2024 vorstellen. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt werden dann die vollständigen, veränderten Unterlagen dem Ausschuss zur Beschlussfassung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegt.
(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 24.10.2024, www.kamp-lintfort.de)
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