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Mit guten Vorsätzen in das Jahr 2025 starten: Regional einen Euro investieren und dabei langfristig zehn Euro sparen
07.01.2025
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Förderrichtlinie mit einheitlichem Antragsformular. Gefördert werden Maßnahmen im Bereich Sanieren, Bauen und Heizen, Erneuerbare Energien sowie Klimafolgenanpassungen. Neu hinzugekommen sind Maßnahmen im Bereich Konsum sowie die Möglichkeit einer Sonderförderung mit einem Bonus für die Umsetzung von gebündelten Maßnahmen. In den Förderbereichen findet sich ein breites Spektrum an möglichen geförderten Maßnahmen. Somit können beispielsweise der Austausch alter Elektrogeräte, Sanierungsmaßnahmen am Eigenheim, Energieberatungsgutscheine, die Errichtung einer Solarthermieanlage sowie Maßnahmen der Klimafolgenanpassung beantragt und gefördert werden. Förderungen im Bereich von neuen PV-Anlagen sowie Balkon-Steckermodule werden nicht über das Förderprogramm abgedeckt.
Eine weitere Neuheit: Als Hilfestellung stehen zusätzlich kleine Checklisten zur Verfügung, auf denen alle notwendigen Unterlagen zur Bewilligung und Auszahlung der Förderungen aufgelistet sind.
Alle weiteren Informationen sowie die Förderrichtlinie und das Antragsformular sind unter: https://www.kamp-lintfort.de/de/inhalt/aktuelle-foerderungen/ aufgeführt.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden der Stabsstelle Klimaschutz und Klimafolgenanpassung per E-Mail (klimaschutz@kamp-lintfort.de), telefonisch (02842/912-448) oder auch persönlich im Rathaus gern zur Verfügung.
(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 07.01.2025, www.kamp-lintfort.de)
Kontakt
Tittmann, Christopher
Telefon: 0 28 42 / 912-448
E-Mail:
christopher.tittmann@kamp-lintfort.de