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Gestaltungssatzung der Altsiedlung

05.11.2024

Stadt berät über Neufassung des Regelungswerks

Als keine alltägliche Aufgabe bezeichnet Bürgermeister Prof. Dr. Christoph Landscheidt die nun abgeschlossene Überarbeitung der Gestaltungssatzung Altsiedlung. Der insgesamt knapp 30 Seiten umfassende Entwurf enthält Vorgaben dazu, wie die historischen Gebäude und Vorgärten in der ehemaligen Bergarbeitersiedlung in Zukunft zu erhalten und gestalten sind. „Unser Ziel ist es, die bestehenden Regelungen an zeitgemäße Bedürfnisse der Bewohnerschaft anzupassen“, erläutert der Bürgermeister. Zugleich sollte bei den Überarbeitungen das charakteristische Siedlungsbild erhalten werden. „Zwei Anliegen, die im Detail nicht immer so leicht in Einklang zu bringen sind“, so Landscheidt.

Die Bauordnung und das Planungsamt haben die Satzung, die schon seit den 1980er Jahren besteht, nun auf moderne Beine gestellt. Neben der fachlichen Begleitung durch den Gestaltungsbeirat der Stadt wurden auch mehrere Bewohnerinnen und Bewohner in den Prozess eingebunden. „Der Blickwinkel aus der Bewohnerschaft, die letztendlich die Regelungen umzusetzen hat, war sehr hilfreich“, bestätigt die Leiterin des Planungsamtes Monika Fraling. Die Beteiligung habe zugleich gezeigt, dass den Menschen etwas an ihrer Siedlung liegt und sie zu ihrem Erhalt beitragen wollen.

Die Neufassung wurde gegenüber der alten Satzung in einigen Punkten vereinfacht. So wurde u.a. das Spektrum an zulässigen Farben und Materialien für Fenster, Türen und Klappläden erweitert. Manche Regelungen, wie zu Mülltonnen, sind gänzlich entfallen. Zudem bestehen nun mehr Möglichkeiten, den Pkw auf dem eigenen Grundstück abzustellen. „Auch energetische Sanierungen und Anlagen für erneuerbare Energien können in Zukunft leichter umgesetzt werden“, erläutert Vivien Skottke, stellvertretende Leiterin des Bauordnungsamtes.

Wichtige stadtbildprägende Elemente wie das rote Dach, der weiße Putz und der rotbraune Klinker sowie grüne Vorgärten bleiben weiterhin zentrale Regelungsbereiche der Satzung. Damit soll das charakteristische Bild erhalten bleiben, das die Altsiedlung in ihrer Einzigartigkeit und zugleich als attraktiven Wohnstandort in Kamp-Lintfort auszeichnet.

Über den Vorschlag der Verwaltung zur Neufassung der Gestaltungssatzung berät nun zunächst die Politik. Der Beschluss des Rates ist für die letzte Sitzung am 10. Dezember 2024 vorgesehen, so dass die Satzung noch in diesem Jahr in Kraft treten könnte. „Wer Fragen zur neuen Satzung hat oder ein konkretes Vorhaben besprechen möchte, kann sich - wie bisher auch - gern an das Bauordnungsamt oder das Planungsamt wenden“, so der Bürgermeister.

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 05.11.2024, www.kamp-lintfort.de)

Kontakt

Fraling, Monika

Telefon: 0 28 42 / 912-324
E-Mail: monika.fraling@kamp-lintfort.de