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Erklärung zum Abbrennen eines Osterfeuers oder eines Brauchtumsfeuers
03.03.2025
Annahmeschluss für Anträge 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin
Damit die jährliche Tradition des Osterfeuers in Kamp-Lintfort gefahrlos für Mensch und Natur ermöglicht werden kann, sind bestimmte Vorgaben nach §7 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW) und nach §12 der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Stadt Kamp-Lintfort vom 21.03.2018 zu beachten.
Was ist ein Oster- bzw. Brauchtumsfeuer überhaupt?
Brauchtumsfeuer sind Feuer, die der Brauchtumspflege dienen und dadurch gekennzeichnet sind, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung, die für jedermann zugänglich ist, sie ausrichtet. Hierzu gehören zum Beispiel auch Osterfeuer. Das Abbrennen von privaten Feuern im kleinen Kreis stellen kein Brauchtumsfeuer dar und sind somit nicht zugelassen. Osterfeuer sind ausschließlich von Ostersamstag bis Ostermontag zulässig.
Wie, Wo und Wann kann das Oster-oder Brauchtumsfeuer angemeldet werden?
Brauchtumsfeuer sind bei der Ordnungsbehörde bis spätestens 14 Tage vor der Durchführung anzumelden. Das Osterfeuer kann mit Hilfe des Online-Antrages auf der Internetseite der Stadt angemeldet werden. Alternativ kann das Anmeldeformular beim Ordnungsamt in Zimmer 14 und 15 in Papierform abgeholt werden. Neben dem Antrag muss auch ein Kartenausschnitt (z.B. über TIM-Online NRW, zu finden unter: https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/) eingereicht werden, in der die genaue Lage und die einzuhaltenden Sicherheitsabstände klar erkennbar sind. Verspätet eingereichte oder unvollständige Anmeldungen werden nicht bearbeitet, da eine umfassende Überprüfung durch das Ordnungsamt nicht mehr rechtzeitig möglich ist.
Welche Sicherheitsabstände müssen eingehalten werden?
Es müssen Sicherheitsabstände von 100 Metern zu Gebäuden, Waldflächen, Naturschutzgebieten, Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Bahnlinien, 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen, 25 Meter zu sonstigen baulichen Anlagen und 10 Meter von befestigten Wirtschaftswegen eingehalten werden. Im Umkreis von 1,5 km zum Flugplatz muss vorher eine Einwilligung der Luftaufsicht eingeholt werden.
Das Feuer ist auf eine Fläche von maximal 6 Metern im Durchmesser zu begrenzen. Die Höhe von 3,5 Meter darf nicht überstiegen werden. Um die Feuerstelle muss ein 15 Meter breiter Ring frei von brennbaren Stoffen angelegt werden.
Was muss beim Verbrennen beachtet werden?
Das Abbrennen zum Zweck der -auch rein pflanzlichen- Abfallentsorgung stellt kein Brauchtumsfeuer dar und ist somit nicht zugelassen. Verbrannt werden dürfen nur Baum-oder Strauchschnitt. Behandeltes Holz, Sperrmüll, Reifen oder sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden. Das Verbrennen unzulässiger Materialien kann einen Straftatbestand darstellen.
Um den Artenschutz zu erhalten, darf das Schnittgut erst 14 Tage vor dem Verbrennen zusammengetragen und frühestens am Vortag aufgeschichtet werden. Das Feuer muss ständig unter Aufsicht von zwei Personen, eine davon volljährig, gehalten werden. Innerhalb weniger Stunden und spätestens bis Mitternacht muss das Feuer erloschen sein.
Im Falle einer unbeabsichtigten und unkontrollierten Ausbreitung des Feuers oder bei der Entzündung von Gegenständen in der Umgebung, ist unverzüglich die Feuerwehr zu benachrichtigen. Zur Gefahrenabwehr sind außerdem entsprechende Löschmittel bereitzuhalten. Verstöße gegen die Anzeige-, Durchführungs- und Sicherungspflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbußen geahndet werden.
Ansprechpartner:
Arzu Telli-Gökgöz, Allgemeines Ordnungswesen,
E-Mail: arzu.telli-goekgoez@kamp-lintfort.de Tel.: 02842 / 912-360
Nadine Schneider, Allgemeines Ordnungswesen,
E-Mail: nadine.schneider@kamp-lintfort.de Tel.: 02842 / 912-169
(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 03.03.2025, www.kamp-lintfort.de)
Kontakt
Telli-Gökgöz, Arzu
Telefon: 0 28 42 / 912-360
E-Mail:
arzu.telli-goekgoez@kamp-lintfort.de
Schneider, Nadine
Telefon: 0 28 42 / 912-169
E-Mail:
nadine.schneider@kamp-lintfort.de