Inhalt

Bundesgesetz: Diese Einschränkungen gelten ab dem 24.04.2021 im Kreis Wesel

24.04.2021

Das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde gestern, 22. April 2021, verkündet, und tritt am heutigen Freitag, 23. April 2021, in Kraft. Das bundesweite Gesetz regelt u. a. die Vorgaben für Kreise und kreisfreie Städte, deren 7-Tage-Inzidenz festgelegte Schwellenwerte überschreitet. Der gesamte Gesetzestext ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel ist seit geraumer Zeit über den Wert von 100 gestiegen, damit gelten für den Kreis Wesel ab Samstag, 24. April, die bundeseinheitlichen Regelungen für den Bereich zwischen 100 und 150. Dies sind im Wesentlichen folgende:

Private Kontakte

Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen.

Ausgangsbeschränkung

Von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt eine Ausgangsbeschränkung. Personen müssen sich in dieser Zeit innerhalb einer Wohnung oder Unterkunft befinden. Ausnahmen bestehen u. a. bei medizinischen Notfällen und Wegen zur Arbeit. Sport alleine im Freien ist bis 24 Uhr erlaubt.

Einzelhandel des täglichen Bedarfs/Supermärkte

Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, es gilt Maskenpflicht.

Übriger Einzelhandel

Bis zu einer Inzidenz von 150 ist Terminshopping mit negativem, aktuellen Schnelltestergebnis und Maske im Kreis Wesel möglich. Eine weitere Einschränkung tritt erst dann ein, wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 150 übersteigt. Stand heute liegt der Wert entsprechend den Veröffentlichungen des Robert Koch Institutes den ersten Tag über 150 (162). Insofern gilt nach Auskunft der zuständigen Behörde (MAGS NRW) diese Regelung mindestens auch noch am Montag, 26. April.

Sport

Im Freien ist Individualsport mit maximal zwei Personen oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Gruppensport für fünf Kinder bis 14 Jahre ist ebenfalls zulässig.

Kultur/Freizeit

Präsenzveranstaltungen sind verboten.

Körpernahe Dienstleistungen

Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sind mit FFP2-Maske erlaubt. Bei Friseuren und Fußpflege muss zusätzlich zum Tragen einer FFP2-Maske auch ein tagesaktueller, negativer Schnelltest vorgelegt werden.

Gastronomie

Die Gastronomie ist geschlossen, Abholung und Lieferdienst ist möglich.

Schulen

Derzeit sind die Schulen im Kreis Wesel im Wechselunterricht, weil der Inzidenzwert seit mehr als drei aufeinander folgenden Tagen über dem Wert von 100 liegt.

Sollte die Inzidenz an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen über den Wert von 165 steigen, ist ab dem übernächsten Tag ausschließlich Distanzunterricht durchzuführen.

Kindertagesbetreuung

Das NRW-Familienministerium hat den KiTa-Leitungen und Kindertagespflegepersonen inzwischen schriftlich mitgeteilt, dass ab Überschreitung des Inzidenzwertes von 165 an drei aufeinander folgenden Tagen nur noch eine Notbetreuung angeboten wird.

Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW wird ggfs. Änderungen des Inzidenzbereichs des Kreises durch eine entsprechende Verordnung festlegen. Der Kreis Wesel wird diese dann zeitnah kommunizieren.

graphische Übersicht der im Text genannten Regelungen

(Pressemitteilung des Kreises Wesel vom 23.04.2021)