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Bebauungsplan STA 161 "Rathausquartier"
Ziel der Planung und Planerfordernis
Wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplanes STA 161 ist es, das Rathausquartier im Rahmen des Innenstadtumbaus zu einem weiteren wichtigen Bereich in der Innenstadt mit einer qualitätvollen Wohnbebauung und einem attraktiven Grün- und Freiraum zu entwickeln. Grundlage hierfür ist das im Rahmen der 2014 durchgeführten Planwerkstatt zum neuen Rathausquartier ausgewählte städtebauliche Entwicklungskonzept der Büros scheuvens und wachten und scape Landschaftsarchitekten, das den Titel „Grüner Salon“ trägt. Dieses Konzept diente als Grundlage für das im weiteren Planungsprozess zu konkretisierende Konzept im Rahmen des moderierten Werkstattverfahrens unter Beteiligung von möglichen Investoren und Fachgutachtern, unter anderem auch dem Büro New-Architekten.
Durch den Rückbau des Gebäudekomplexes der Bunten Riesen einschließlich des Parkhauses wird eine städtebauliche Neuordnung auf dem Gelände ermöglicht. Das städtebauliche Gesamtkonzept wurde gemeinsam mit interessierten Investoren entwickelt und wird in einzelnen funktionsfähigen Baufeldern und Grundstücksparzellen umsetzbar sein. Entsprechend der Nachfrage soll ein unterschiedliches Wohnungsangebot im frei finanzierten und öffentlich geförderten Geschosswohnungsbau geschaffen werden.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Geltungsbereiche der Bebauungspläne 6a/10 und 6a/5. Für die Neuordnung des Rathausquartiers ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich. Die betroffenen Festsetzungen der bestehenden Bebauungspläne werden zu gegebener Zeit entsprechend aufgehoben.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet umfasst ca. 3,1 ha. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch:
· die Wilhelmstraße im Norden (innerhalb des Plangebietes),
· die Markgrafenstraße im Osten (innerhalb des Plangebietes),
· die Sparkasse (Kamperdickstraße 10-12) und das AWO-Gebäude (Markgrafenstraße 11) im Süden (außerhalb des Plangebietes) und
· das Rathaus und das Wohn- und Geschäftshaus Kamperdickstraße 15 im Westen (außerhalb des Plangebietes)
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Im Planverfahren wurden folgende Gutachten erstellt:
Orientierende Bodenuntersuchung, Schallschutzgutachten, Parkraumanalyse, Artenschutzprüfung.
Der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hat am 21.06.2022 den Bebauungsplan STA 161 „Rathausquartier“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist seit dem 14.07.2022 rechtskräftig.
Kontakt
Achtsnichts, Britta
Telefon: 0 28 42 / 912-328
E-Mail:
britta.achtsnichts@kamp-lintfort.de
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- Bebauungsplan STA 161 2,4 MB
- STA 161 Begründung zum Bebauungsplan 4,2 MB