Inhalt
ROS 127 Wohngebiet Nimmendohrstraße, 2. Änderung
Ziel der Planung und Planerfordernis
Hintergrund für die geplante Änderung des Bebauungsplans ist die Absicht eines privaten Bauherrn, auf dem brachliegenden Grundstück im Kreuzungsbereich Moerser Straße/ Nimmendohrstraße drei Mehrfamilienhäuser zu errichten. Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt für den Bereich ein Mischgebiet fest. Da das Vorhaben mit den planungsrechtlichen Vorgaben nicht im Einklang steht, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Die Planung dient - als Maßnahme der Innenentwicklung - der Nachverdichtung innerhalb eines bestehenden Siedlungsbereichs und ermöglicht somit eine bauliche Nachfolgenutzung der Grundstücke. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Plangebiet
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans ROS 127 umfasst die Flurstücke 148, 269 (tlw.), 522, 523, 524, 525, 526 und 527 in der Flur 4 der Gemarkung Rossenray. Der Planungsbereich ist rund 5.730 m² groß.
Der Geltungsbereich wird wie folgt wird begrenzt:
· im Norden von der südlichen Grenze der Flurstücke 296, 325 und 326 in der Flur 4 der Gemarkung Rossenray (Garagenhof)
· im Osten von der Nimmendohrstraße
· im Süden von der Moerser Straße
· im Westen von der östlichen Grenze der Flurstücke 268 und 605 sowie einer neu vorgesehenen Grundstücksgrenze, die ungefähr 11 m östlich des Bestandsgebäudes Moerser Straße 449/451 verläuft (teilweise Flurstück 269)
Stand des Verfahrens
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Kamp-Lintfort hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen. Zudem hat der Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, den Planentwurf gemäß § 3 Abs.1 BauGB öffentlich auszulegen..
Beteiligung der Öffentlichkeit
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB lagen die Entwurfsunterlagen vom 11.03.2022 - 11.04.2022 zur Einsichtnahme im Planungsamt aus. Die Bekanntmachung erfolgte am 03.03.2022 im Amtsblatt der Stadt Kamp-Lintfort Nr. 3/22. Wegen der bestehenden Infektionsgefahr durch das Coronavirus richtete sich die Auslage der Unterlagen nach den Bestimmungen des Planungssicherstellungsgesetzes.
Kontakt
Achtsnichts, Britta
Telefon: 0 28 42 / 912-328
E-Mail:
britta.achtsnichts@kamp-lintfort.de
Downloads
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Bebauungsplan - Entwurf 981 KB
Begründung - Entwurf 782 KB
Bekanntmachung 818 KB
Datenschutzhinweis 271 KB