Inhalt
ROS 127 Wohngebiet Nimmendohrstraße, 2. Änderung
Ziel der Planung und Planerfordernis
Hintergrund für die geplante Änderung des Bebauungsplans ist die Absicht eines privaten Bauherrn, auf dem brachliegenden Grundstück im Kreuzungsbereich Moerser Straße/ Nimmendohrstraße drei Mehrfamilienhäuser mit überwiegend drei bis vier Geschossen zu errichten. Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt für den Bereich ein Mischgebiet fest. Da das Vorhaben mit den planungsrechtlichen Vorgaben nicht im Einklang steht, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Die Planung dient - als Maßnahme der Innenentwicklung - der Nachverdichtung innerhalb eines bestehenden Siedlungsbereichs und ermöglicht somit eine bauliche Nachfolgenutzung der Grundstücke. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Plangebiet
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans ROS 127 umfasst die Flurstücke 148, 269 (tlw.), 522, 523, 524, 525, 526 und 527 in der Flur 4 der Gemarkung Rossenray. Der Planungsbereich ist rund 5.730 m² groß.
Der Geltungsbereich wird wie folgt wird begrenzt:
· im Norden von der südlichen Grenze der Flurstücke 296, 325 und 326 in der Flur 4 der Gemarkung Rossenray (Garagenhof)
· im Osten von der Nimmendohrstraße
· im Süden von der Moerser Straße
· im Westen von der östlichen Grenze der Flurstücke 268 und 605 sowie einer neu vorgesehenen Grundstücksgrenze, die ungefähr 11 m östlich des Bestandsgebäudes Moerser Straße 449/451 verläuft (teilweise Flurstück 269)
Stand des Verfahrens
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Kamp-Lintfort hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.11.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes ROS 127 „Wohngebiet Nimmendohrstraße“, 2. Änderung gebilligt und den Beschluss gefasst, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung lagen die Entwurfsunterlagen bereits vom 11.03.2022 - 11.04.2022 im Planungsamt aus. Die Abwägung der von Bürgerinnen und Bürgern eingegangenen Stellungnahmen sind der unten aufgeführten Anlage "Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit" zu entnehmen. Eine weitere Beteiligungsmöglichkeit bestand im Rahmen der Offenlage. Die aktuellen Entwurfsunterlagen lagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 25.11.2022 - 30.12.2022 zur Einsichtnahme im Planungsamt aus. Die Bekanntmachung erfolgte am 17.11.2022 im Amtsblatt der Stadt Kamp-Lintfort Nr. 22/22.
Kontakt
Achtsnichts, Britta
Telefon: 0 28 42 / 912-328
E-Mail:
britta.achtsnichts@kamp-lintfort.de
Downloads
Informationen zum Öffnen und Speichern von PDF-Dokumenten finden Sie in unserer Hilfe.
Bebauungsplan - Entwurf 1,2 MB
Begründung - Entwurf 1,3 MB
Abwägung Behördenbeteiligung 447 KB
Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 370 KB
Artenschutzprüfung 4,5 MB
Schallschutzgutachten 2,4 MB
Bekanntmachung der Offenlage 909 KB
Datenschutzhinweis 271 KB