Inhalt
Bebauungsplan GEI 105 "Mittelstraße, Teilbereich Geisbruchschule", 1. Änderung der 1. Änderung
Anlass
Mit dem Bebauungsplan GEI 105 „Mittelstraße, Teilbereich Geisbruchschule“, 1. Änderung wurde 2007 ein Wohnquartier - insbesondere für ältere Menschen - geschaffen. Das ehemalige Schulgrundstück wurde durch die THS Wohnen GmbH erschlossen und ein erster Bauabschnitt mit 50 barrierefreien und zum Teil rollstuhlgerechten Wohneinheiten sowie einer Betreuungseinrichtung und einem Gemeinschaftsraum errichtet.
Die Nachfrage nach den geschaffenen Wohnformen überstieg bei weitem das Angebot. Daher wurde durch VIVAWEST (als Rechtsnachfolger der THS Wohnen GmbH) projektiert, im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Wohnraum für rund weitere 30 Wohneinheiten zu schaffen.
Erfordernis
In Abstimmung mit der Stadtverwaltung und dem Gestaltungsbeirat wurden mögliche städtebauliche Konfigurationen zu einem weiteren Komplex des Betreuten Wohnens beraten. Die nun geplante Bebauung im Bereich des Betreuten Wohnens ist mit den bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans in Teilen nicht vereinbar. Um die geänderte Konzeption umsetzen zu können, war die Änderung des Bebauungsplanes GEI 105, 1. Änderung erforderlich.
Ziel
Das Ziel der Planänderung war es, im südwestlichen Teilbereich Baugrenzen zu verändern und die bislang festgesetzte Geschossigkeit um ein Geschoss zu erhöhen sowie die bislang festgesetzte Dachneigung von 30-45 Grad für den gesamten Planbereich entfallen zu lassen.
Verfahren
Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden, wurde das Änderungsverfahren als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Gebiet
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Geisbruch und wird
- Im Nordwesten durch die Grabenstraße,
- Im Nordosten durch die Ferdinantenstraße bzw. Ferdinantengraben
- Im Süden durch die Geisbruchstraße begrenzt
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 1,65 ha.
Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung im Zeitraum vom 04.05. bis zum 05.06.2015 zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Planungsamt öffentlich aus.
Der Bebauungsplan ist seit dem 05.11.2015 rechtskräftig.
Kontakt
Achtsnichts, Britta
Telefon: 0 28 42 / 912-328
E-Mail:
britta.achtsnichts@kamp-lintfort.de
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