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Bebauungsplan ROS 127 „Wohngebiet Nimmendohrstraße“, 1.Änderung der 1.Änderung
Planungsanlass
Der Bebauungsplan ROS 127 „Wohngebiet Nimmendohrstraße“ ist seit dem 16.04.1998 rechtsverbindlich. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen eine zwingend zweigeschossige Wohnbebauung. Der Bereich östlich der Nimmendohrstraße und nördlich der Straße Am Schmidtberg ist bereits vollständig bebaut. Der südliche Teilbereich ist mit Mehrfamilienhäusern bebaut, im nördlichen Teilbereich wurden innerhalb der festgesetzten Baufenster Reihenhäuser errichtet. Die in der Nähe des Nimmendohrhofes gelegene westliche Seite der Nimmendohrstraße ist bislang noch keiner vollständigen Bebauung zugeführt worden. Da sich die Nachfragesituation in de dazwischenliegenden Jahren deutlich verändert hat, wurde für diesen Teilbereich erstmals in den Jahren 2007/2008 ein Änderungsverfahren durchgeführt, das eine Bebauung in aufgelockerter Bauweise ermöglichen sollte. Die Änderung für diesen Teilbereich wurde am 05.02.2009 rechtskräftig. Aber auch diese Planänderung führte nicht zur Bebauung des Gebietes. Als Begründung wird genannt, dass insbesondere die festgesetzte zwingende Zweigeschossigkeit und die Dachneigung von 30° ein Vermarktungsproblem darstellen. Denn aktuell besteht nachweislich kein Bedarf an einer reihenhausähnlichen Bebauung, für welche diese Festsetzungen vornehmlich vorgesehen waren. Da verstärkt eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern an diesem Standort nachgefragt wird, sollen diese Festsetzungen angepasst werden.
Planungsziel, Planerfordernis und Planverfahren
Das Ziel dieser Planänderung es, die zwingende Zweigeschossigkeit durch ein maximales Höchstmaß der Firsthöhe zu ersetzen und auf die zwingende Dachneigung von 30° zu verzichten.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gemäß § 31 BauGB kommt nur im Einzelfall in Frage, womit diese Genehmigungsgrundlage ausscheidet, da die Mehrheit der Grundstücke hiervon betroffen ist. Vor diesem Hintergrund ist eine Planänderung erforderlich, um eine planungsrechtliche Grundlage für die Zulassung anderer Gebäudehöhen und Dachneigungen zu schaffen.
Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird das Änderungsverfahren als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Hiernach kann von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung abgesehen werden. Es wird direkt eine öffentliche Auslegung der Planänderung durchgeführt, in der die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme hat.
Das Ziel dieser Planänderung hat auf die Belange des Umweltschutzes voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen. Daher wird von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht und von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Damit ist auch die zusammenfassende Erklärung nicht erforderlich und das Monitoring nicht anzuwenden.
Plangebiet
Der Planungsraum liegt am östlichen Rand des Stadtgebietes nördlich der Moerser Straße und südlich der Nordtangente. Der Planbereich der Änderung wird im Osten von der Nimmendohrstraße und im Süden vom Moselweg begrenzt; im Westen verläuft der Geltungsbereich parallel zur ca. 100 m entfernten Rheinstraße. Im Norden endet der Planbereich ca. 5 m parallel nördlich zu dem bereits vorhandenen Fuß- und Radweg in Verlängerung der Lippestraße.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 25.11. bis zum 27.11.2011 statt.
Bebauungsplan ist seit dem 12.04.2012 rechtskräftig.
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