Inhalt
Bebauungsplan GEI 113 „Wohngebiet Kiebitzweg“, 2. Änderung
Planungsanlass und Planerfordernis
Einzelne Festsetzungen des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans, die auf den Bestandsschutz von Gewerbegebäuden in den rückwärtigen Grundstücksteilen abzielen, sind nicht hinreichend bestimmt. Um diesen Bestandsschutz und zugleich eine geordnete städtebauliche Entwicklung weiterhin zu gewährleisten, sollen die Festsetzungen überarbeitet werden.
Da die grundsätzlichen städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans erhalten bleiben und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Plangebiet
Der Planbereich der 2. Änderung umfasst den im Bebauungsplan GEI 113 als Mischgebiet (MI) festgesetzten Bereich. Dies umfasst die Grundstücke Eyller Straße 143 - 179 zwischen Bahnhofstraße und Kurze Straße sowie die westlich der Bahnhofstraße gelegenen Grundstücke nördlich der kleinen Goorley. Der Planbereich wird begrenzt:
- im Norden durch die Eyller Straße,
- im Osten durch die Bahnhofstraße,
- im Süden durch die Kleine Goorley und
- im Westen durch die Flurstücke 258 und 1276, Flur 2, Gemarkung Lintfort (Grundstücke an der Eyller Straße 181).
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung an der Bauleitplanung lagen die Planunterlagen im Zeitraum vom 09.05. bis zum 30.05.2014 im Planungsamt aus.
Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung im Zeitraum vom 08.09. bis zum 08.10.2014 im Planungsamt öffentlich aus.
Der Bebauungsplan ist seit dem 18.12.2014 rechtskräftig.
Kontakt
Röttger, Sebastian
Telefon: 0 28 42 / 912-326
E-Mail:
sebastian.roettger@kamp-lintfort.de
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