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Bebauungsplan 20 d, Teil B „Niersenberggebiet südlich der Fasanenstraße“ - 1. Änderung
Bebauungsplan 20 d, Teil B „Niersenberggebiet südlich der Fasanenstraße“ - 1. Änderung
Der Bebauungsplan 20 d Teil B - Niersenberggebiet südlich der Fasanenstraße - war seit dem 29.12.1993 rechtskräftig. Der Bebauungsplan sah eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern vor. Der westliche Teilbereich des gesamten Plangebietes wurde seitdem gemäß der Gliederung und den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes mit freistehenden I-geschossigen Einzelhäusern sowie II-geschossigen Doppel- und Reihenhäusern bebaut.
Der östliche noch unbebaute Teil des Bebauungsplanes setzte insbesondere Reihenhäuser und in einem kleinen Teilbereich Doppelhäuser mit zwingender II-Geschossigkeit fest. Weiterhin waren gemeinschaftlich genutzte Garagenanlagen vorgesehen. Um auf die veränderte Nachfrage auf dem Grundstücksmarkt flexibel reagieren zu können und eine Bebauung insbesondere mit freistehenden Einzel- und Doppelhäusern und eine Überbauung der für Gemeinschaftsgaragen vorgesehenen Flächen mit Wohngebäuden zu ermöglichen, wurde dieser Teil des Bebauungsplans mit den entsprechenden Festsetzungen geändert.
Der Bebauungsplan 20 d Teil B, 1. Änderung ist seit dem 5.2.2009 rechtskräftig.
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Achtsnichts, Britta
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