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33. Flächennutzungsplanänderung "Nahversorger Prinzenstraße/ Querspange"
Ziel der Planung:
Der Lidl-Lebensmittelmarkt an der Prinzenstraße wurde im Jahr 2000 eröffnet und verfügt aktuell über eine Verkaufsfläche von rund 1.030 m². Seitens des Betreibers wurde gegenüber der Stadt deutlich gemacht, dass angesichts des Gebäudealters sowie veränderter Kundenansprüche Modernisierungs- und Erweiterungsbedarf besteht. Hinsichtlich der beabsichtigten Verkaufsfläche wurde auf eine heute marktübliche Größenordnung bei Lebensmitteldiscountern von ca. 1.400 - 1.500 m² verwiesen. Da sich die Zielsetzung der Fa. Lidl nicht in der Bestandsfiliale umsetzen lässt, ist ein Abriss des Baukörpers mit anschließendem Neubau vorgesehen. Im Sinne einer möglichst flächendeckenden Nahversorgung liegt es im Interesse der Stadt, den Standort langfristig zu sichern und eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Marktes zu ermöglichen.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans STA 168 „Nahversorger Prinzenstraße / Querspange", welcher den aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan 21 b „Prinzenstraße", 1. Änderung im betreffenden Teilbereich ersetzen soll, sowie der 33. Flächennutzungsplanänderung wird die planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung des Projekts geschaffen.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1374, 1375, 1387 bis 1389, 1956, 1963, 1964, 2792, 2793 und 3436, Gemarkung Kamperbruch, Flur 2. Der Standort, welcher im Westen an ein Wohngebiet und im Osten unmittelbar an die Prinzenstraße angrenzt, befindet sich nordwestlich der Kamp-Lintforter Innenstadt.
Stand des Verfahrens:
Nach der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans STA 168 Nahversorger Prinzenstraße / Querspange sowie der gleichnamigen 33. Flächennutzungsplanänderung im Dezember 2020, hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Kamp-Lintfort in seiner öffentlichen Sitzung am 23. August 2022 beschlossen, die Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich darzulegen. Die gleichnamige Flächennutzungsplanänderung wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Beteiligung der Öffentlichkeit:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen die Entwurfsunterlagen vom 16.09.2022 - 07.10.2022 zur Einsichtnahme im Planungsamt aus. Die Bekanntmachung erfolgte am 08.09.2022 im Amtsblatt der Stadt Kamp-Lintfort Nr. 16/22. Wegen der bestehenden Infektionsgefahr durch das Coronavirus richtet sich die Auslage der Unterlagen nach den Bestimmungen des Planungssicherstellungsgesetzes.
Kontakt
Röttger, Sebastian
Telefon: 0 28 42 / 912-326
E-Mail:
sebastian.roettger@kamp-lintfort.de
Downloads
Informationen zum Öffnen und Speichern von PDF-Dokumenten finden Sie in unserer Hilfe.
Begründung zur 33. Flächennutzungsplanänderung - Entwurf 1,7 MB
Umweltbericht 4,1 MB
Artenschutzprüfung 2,4 MB
Auswirkungsanalyse Einzelhandel 1,9 MB
Schalltechnisches Gutachten 3,8 MB