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25. Flächennutzungsplanänderung "Wohnen am Kamper Berg"
Anlass und Erfordernis für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung
Das ehemals als Seniorenheim und Landjugendheim genutzte Edith-Stein-Haus am Kamper Berg steht seit 2004 leer. Eine Vermarktung des Gebäudes mit dem Ziel einer Nutzungsänderung scheidet aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfs aus. Aus diesem Grund wird seitens der Stadt Kamp-Lintfort der Rückbau angestrebt. Es ist beabsichtigt, durch eine Neubebauung mit Wohnhäusern eine standortgerechte Arrondierung des Ortsteils Kamp zu schaffen. Hierzu soll auch die südlich angrenzende Freifläche in die Planung einbezogen werden.
Da sich die Fläche im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB befindet, ist eine Neubebauung aktuell unzulässig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Ebenso ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, die parallel zur Bebauungsplanaufstellung durchgeführt wird.
Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich im westlichen Teil des Stadtgebiets im Bereich des Kamper Berges und wird wie folgt begrenzt:
· im Norden durch die Rheinberger Straße
· im Osten durch die rückwärtigen Gartenbereiche der angrenzenden Wohngebäude an der Klosterstraße (Gemarkung Kamp, Flur 8, Flurstücke 25, 26, 27, 28, 29, 148, 198 und 220)
· im Süden und Westen durch Wald- und Grünflächen (Gemarkung Kamp, Flur 8, Flurstücke 171 und 194).
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1 ha.
Kontakt
Röttger, Sebastian
Telefon: 0 28 42 / 912-326
E-Mail:
sebastian.roettger@kamp-lintfort.de
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