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Bebauungsplan 20e Südseite Niersenberg, 1. Änderung (Umnutzung Spielplatz)


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Ziel der Planung und Planerfordernis

Im südlichen Bereich des Stadtteils Niersenbruch zwischen Elsterstraße und Niersenbruchstraße befindet sich inmitten der Wohnbauflächen eine Fläche, die als Spielplatz genutzt wurde. Gemäß dem Spielflächenkonzept aus dem Jahr 2006 wurde die Spielfläche aufgegeben, der Rückbau der Geräte ist bereits vor Jahren erfolgt. Die Fläche soll entsprechend ihrer unmittelbaren Umgebung als Wohn­grundstück nachgenutzt werden. Das Grundstück ist im Bebauungsplan 20e „Südseite Niersenberg“ entsprechend seiner bisherigen Nutzung als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ festgesetzt. Die angestrebte wohnbauliche Nutzung der Fläche ist mit den planungsrechtli­chen Vorgaben nicht umsetzbar. Der Bebauungsplan soll daher geändert werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

Plangebiet

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst das Flurstück 1449 in der Gemarkung Kamperbruch, Flur 1 mit einer Fläche von 850 m². Das Flurstück ist direkt an der Rheinberger Straße gelegen.

Der Geltungsbereich wird wie folgt wird begrenzt:

·         im Norden durch die Elsterstraße 19 (Flurstück 1000)

·         im Osten durch die Rheinberger Straße 273 (Flurstück 227)

·         im Westen durch die Elsterstraße 19 a (Flurstücke 1095 und 1001) und einen Fußweg (Flurstück 2294)

·         im Süden durch die Rheinberger Straße (Flurstück 2797)

Stand des Verfahrens

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

Der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hat am 21.06.2022 den Bebauungsplan 20e "Südseite Niersenberg", 1. Änderung  als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist seit dem 14.07.2022 rechtskräftig.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB lagen die Entwurfsunterlagen vom 11.03.2022 - 11.04.2022 zur Einsichtnahme im Planungsamt aus. Die Bekanntmachung erfolgte am 03.03.2022 im Amtsblatt der Stadt Kamp-Lintfort Nr. 3/22.

Kontakt

Achtsnichts, Britta

Telefon: 0 28 42 / 912-328
E-Mail: britta.achtsnichts@kamp-lintfort.de

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