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Bebauungsplan 20 d Teil A "Niersenberggebiet südlich der Fasanenstraße", 1. Änderung der 1. Änderung


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Ziel der Planung und Erfordernis die Planänderung

Der Bebauungsplan 20 d Teil A „Niersenberggebiet südlich der Fasanenstraße“, 1. Änderung ist seit dem 13.06.2006 rechtsverbindlich. Ziel des Bebauungsplanes war die Ausweisung von Wohnbauland, das an das bestehende Wohngebiet am Niersenberg anschließt.

An der Fasanenstraße 10 a und 12 befindet sich ein Grundstück der evangelischen Kirchengemeinde Lintfort. Hier ist zum einen ein Kindergarten (Arche) sowie ein Pfarrhaus und der Gemeinderaum (Paul-Gerhardt-Raum) vorhanden. Die Kirchengemeinde benötigt das Pfarrhaus nicht mehr und möchte dieses abbrechen. Für den Gemeinderaum soll durch einen Anbau an den Kindergarten Arche eine neue Räumlichkeit für die Kirchengemeinde entstehen.

Die ev. Kirche möchte den Grundstücksteil auf dem das Pfarrhaus und der Paul-Gerhard-Raum stehen, an die v. Bodelschwinghsche Stiftungen veräußern. Diese diakonische Einrichtung plant dort, in Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland, eine Wohn- und Betreuungseinrichtung für Menschen mit Behinderungen und erworbenen Hirnschädigungen zu errichten. Nach derzeitigem Planungsstand soll ein Wohnhaus mit insgesamt 12 Wohnungen, Gemeinschaftsräumen und zwei Wohngruppen mit Appartements entstehen.

Im Rahmen der 1. Änderung dieses Planes wurde, die Festsetzung in "Fläche für den Gemeinbedarf – sozialen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen – Kindergarten, Gemeindehaus und Behindertenwohneinrichtung" geändert.

Da die Grundzüge der Planung durch die Planänderung nicht berührt werden, wurde das Planverfahren im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Planänderung liegt an der Fasanenstraße 10 a und 12. Er wird im Osten durch die Fasanenstraße und im Süden vom Falkenweg begrenzt. Hierzu gehören die Flurstücke 2110, 2111 und 2112 der Flur 1, Gemarkung Kamperbruch. Der Bereich hat eine Tiefe von ca. 75 - 84 m gemessen ab der Fasanenstraße und eine Länge von ca. 80 m gemessen ab dem Falkenweg. Der räumliche Geltungsbereich der Planänderung hat eine Größe von ca. 6.500 m².

Verfahren

Der Rat der Sadt Kamp-Lintfort hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 den Bebauungsplan 20 d Teil A „Niersenberggebiet südlich der Fasanenstraße“, 1. Änderung der 1. Änderung als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist seit dem 23.12.2021 rechtskräftig.

Kontakt

Fraling, Monika

Telefon: 0 28 42 / 912-324
E-Mail: monika.fraling@kamp-lintfort.de

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