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Bebauungsplan 10a "Erweitertes Gestfeld", Teilaufhebung Eichendorffstraße/Rundstraße
Ziel der Planung und Planerfordernis
Der Bebauungsplan 10 a „Erweitertes Gestfeld“ ist seit dem 02.10.1968 rechtskräftig. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befand sich bis zum Jahr 2014 das „Albert-Schweitzer-Haus“, welches von der Evangelischen Kirchengemeinde Lintfort in der Vergangenheit als Gemeindehaus genutzt wurde. Nach erfolgter Nutzungsaufgabe und Rückbau beabsichtigt die Kirchengemeinde, das Grundstück einer Wohnbebauung zuzuführen.
Da der rechtskräftige Bebauungsplan für das betreffende Grundstück eine „Gemeinbedarfsfläche - Kindergarten, Jugendheim, Pfarrhaus“ festsetzt, erscheint für die Umsetzung des Konzepts eine Aufhebung des Bebauungsplans im betreffenden Teilbereich als geeignetes Mittel. Nach Aufhebung des Bebauungsplans ist die Fläche als unbeplanter Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Gestfeld im Einmündungsbereich der Eichendorffstraße in die Rundstraße und wird wie folgt begrenzt:
· im Norden und Osten durch die Rundstraße,
· im Süden durch die Grundstücke Eichendorffstraße 5 sowie Herderstraße 4 und 18,
· im Westen durch die Eichendorffstraße.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanaufhebung umfasst eine Fläche von ca. 0,47 ha.
Der Bebauungsplan ist seit dem 13.07.2017 rechtskräftig.
Kontakt
Röttger, Sebastian
Telefon: 0 28 42 / 912-326
E-Mail:
sebastian.roettger@kamp-lintfort.de
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