Aktuelle Themen

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen war nach den gesetzlichen Vorgaben nur bis zum Freitag, 21. Fenruar, 15 Uhr, möglich. Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein muss!

Wo befindet sich mein Wahllokal?

Für ca. 1.000 Wahlberechtigte ändert sich das Wahllokal gegenüber der letzten Wahl. Das Wahlamt der Stadt Kamp-Lintfort empfiehlt grundsätzlich, vor dem Gang an die Urne die auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Anschrift des Wahllokals zu kontrollieren oder den Wahllokalfinder zu nutzen:

Wahllokalfinder

Weitergehende Informationen zur Bundestagswahl

Bundestagswahl 2025: Fehlerhafte Stimmzettel im Kreis Wesel

Auch Kamp-Lintfort ist von dem Fehldruck der Stimmzettel betroffen. Es sind ca. 1.500 Briefwahlunterlagen mit fehlerhaften Stimmzetteln mit der Post versendet worden. Diese Wahlbriefe müssen leider für ungültig erklärt werden. Nach Eingang der korrigierten Stimmzettel haben die betroffenen Wahlberechtigten neue Briefwahlunterlagen erhalten. Den neuen Unterlagen ist ein erläuterndes Schreiben des Kreiswahlleiters beigefügt.

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Jubiläumsfilm zum 75-jährigen Stadtjubiläum von Stefan Büschken

Passend zum 75-jährigen Stadtjubiläum hat Niederrhein Fotograf Stefan Büschken einen Jubiläumsfilm mit zahlreichen tollen Aufnahmen erstellt.

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Umweltkalender ab 2025 online verfügbar

Die Stadt Kamp-Lintfort geht den digitalen Weg. Der Umweltkalender 2025 wird nicht wie zuvor an alle Haushalte verteilt, sondern kann online eingesehen werden. Für Bürgerinnen und Bürger, die keinen Internetzugang haben, sind gedruckte Exemplare des Kalenders im Rathaus verfügbar.

 

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Förderprogramm Umweltchecks

Das Umweltministerium NRW bietet eine neue unbürokratische Unterstützung für Projekte im Natur- und Artenschutz. Neben der Anlage und Pflege von Lebensräumen sind auch Angebote zur Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit bei dem Förderprogramm „Umweltchecks" förderfähig.
Vereine, Initiativen und Einzelpersonen, die sich lokal und regional für den Naturschutz einsetzen, können sich bewerben. Hierzu gehören zum Beispiel die Anlage von Biotopen, die Förderung von Insektenlebensräumen oder Veranstaltungen und Mitmachaktionen des praktischen Naturschutzes sowie Informationsangebote im Gelände. Mögliche Orte für Maßnahmen sind zum Beispiel Schulhöfe, Vereinsgrundstücke oder öffentliche Flächen, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Eigenanteile sind nicht erforderlich: Die Förderung beträgt pauschal 2.000 Euro, wenn förderfähige Ausgaben in mindestens dieser Höhen nachgewiesen werden.
Rückfragen gerne an Anke Stark 0172 / 6247140




News

Veranstaltungen

Veranstaltungen können leider auch kurzfristig abgesagt werden. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Veranstalter.