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Bebaubarkeit des Grundstücks

Wenn Sie bereits ein Grundstück haben oder Ihnen ein Grundstück angeboten wird, ist folgende Frage von Bedeutung: Ist dieses Grundstück überhaupt bebaubar und wenn ja, ist es für das von Ihnen vorgesehene Vorhaben geeignet?

Daher sollten sich Grundstücksbesitzer und -käufer zunächst einmal bei der Stadt Kamp-Lintfort über die Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstückes informieren.

Ein Grundstück ist bebaubar, dass heißt die Erstellungen einer baulichen Anlage ist auf dem Grundstück zulässig, wenn:

  • es im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt (§ 30 BauGB), das Vorhaben im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes steht und die Erschließung gesichert ist, oder
  • es zwar nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes, aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) liegt und sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, das Ortsbild nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist, oder
  • es im Außenbereich liegt und es § 35 BauGB entspricht, dass heißt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegt und kein im Zusammenhang bebauter Ortsteil vorliegt.

Kontakt

Angenendt, Ralf

Telefon: 0 28 42 / 912-307
E-Mail: ralf.angenendt@kamp-lintfort.de