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Bindl, Herr

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Durmus, Frau

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Wienand, Frau

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Kolmans, Frau

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Inhalt

Vollstreckungsangelegenheiten

Die Vollstreckung nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde der Stadt Kamp-Lintfort gemäß § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW) wahr.
Der Vollstreckungsbehörde obliegt die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen der Stadt Kamp-Lintfort sowie zahlreicher anderer Behörden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die zuständigen Sachbearbeiter oder schreiben eine Mail an vollstreckung@kamp-lintfort.de

Fristen

Die Vollstreckung wird erst dann tätig, wenn zu einer Rechnung oder einem Bescheid trotz Mahnung keine Zahlung erfolgt ist.

Rechtsgrundlagen

 

Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung Aufhebung
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung Aufschub
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung Durchführung
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einstweilige Einstellung
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung Untersagung
Stadt Kamp-Lintfort - 20-21 VS Vollstreckung
Am Rathaus247475 Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
info@kamp-lintfort.de