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Nowak, Lionel Felix
Telefon: 0 28 42 / 912-217
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Verkehrswesen (Verwarnungen, Bußgelder)
Durch die städtische Verkehrsüberwachung werden Verkehrsverstöße geahndet. Dabei handelt es sich um Halt- und Parkverstöße.
Wer beim Abstellen seines Fahrzeugs gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung verstößt, findet an der Windschutzscheibe einen Ausdruck ähnlich einem Kassenzettel, auf dem direkt zu erkennen ist, welche Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird einschließlich der Möglichkeiten, dieses Verwarngeld zu bezahlen. Stellt die Stadt Kamp-Lintfort innerhalb von 14 Tagen keinen Zahlungseingang fest, wird ein Anhörungsschreiben versandt. Das ist notwendig, denn es besteht durchaus die Möglichkeit, dass das Scheibenwischerticket am Fahrzeug entfernt wurde oder es sich gelöst hat. Es besteht dann immer noch die Möglichkeit, das Verwarnungsgeld einzuzahlen, ohne dass sich der ursprünglich geforderte Betrag erhöht.
Sind die tatsächlichen Verursachenden bei Haltverstößen und Parkverstößen nicht feststellbar, werden den jeweiligen Halterinnen und Haltern die Kosten des Verfahrens gem. § 25 a Straßenverkehrsgesetz auferlegt.
Online-Bezahlung
Seit dem 30.01.2023 bietet die Stadt Kamp-Linftfort einen zusätzlichen und unkomplizierten Zahlungsweg an, um Verkehrsordnungswidrigkeiten zu bezahlen. Neben der Überweisung ist es nun möglich Verwarn- und Bußgelder online über Paypal, mittels Kreditkarte oder paydirekt zu bezahlen.
Der QR-Code für die Schnellbezahlfunktion auf den Verwarn- und Bußgeldschreiben kann einfach mit einem Smartphone eingescannt werden. Hierdurch wird der/die Nutzer/in auf die offizielle Bezahlseite unseres Dienstleisters epay21 weitergeleitet, auf welcher die Verkehrsordnungswidrigkeit ganz einfach online bezahlt werden kann.
Preis / Kosten
- Verwarngeldverfahren: 10 bis 55 Euro
- Bußgeldverfahren: Bußgeld, bis zu 5 % der Bußgeldsumme (mindestens 25,00 Euro, 3,45 Euro für die Postzustellung mittels Postzustellungsauftrag)