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Kontakt
Schirmer, Daniel
Telefon: 0 28 42 / 912-117
E-Mail:
daniel.schirmer@kamp-lintfort.de
Online-Service
Weitere Informationen
Formulare
Informationen zum Öffnen und Speichern von PDF-Dokumenten finden Sie in unserer Hilfe.
- Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung
- Veranstalter Erklärung
- Bestätigung Haftpflichtversicherungsschutz
zugeordnete Lebenslage
Inhalt
Genehmigung von Veranstaltungen und Festen
Veranstaltungen gibt es in sehr unterschiedlichen Formen und Ausmaßen:
- Große Kultur- und Musikveranstaltungen,
- Karnevalsveranstaltungen,
- Schützenfeste,
- Lauf- und Sportveranstaltungen,
- Radwanderungen,
- Martinsumzüge
- usw.
Je nach Art und Ort der Veranstaltungen benötigen Sie unterschiedliche Genehmigungen von verschiedenen Dienststellen.
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihrer Veranstaltung, indem wir prüfen, welche Genehmigungen Sie brauchen und wie Sie Ihre Veranstaltung für alle sicher gestalten.
Wir stehen Ihnen bei der Beantwortung von aufkommenden Fragen gerne beratend zur Seite, um bestehende Probleme zu lösen und Ihrer Veranstaltung zum Erfolg zu verhelfen.
Weitere Informationen, wie Sie gegen die Entscheidung der Behörde vorgehen können, finden Sie hier.
Verfahrensablauf
- Antragsstellung über die anliegenden Formulare
- Antragsprüfung
- Beteiligung der weiteren Fachbehörden
- Abstimmungen/ Rückfragen
- Rückmeldung an Antragssteller – Bearbeitungsdauer: nicht genau definierbar, abhängig vom Prüfungsumfang (s. deshalb Fristen)
Voraussetzungen
Um Sie zielgerichtet zu unterstützen, brauchen wir genaue Angaben über die von Ihnen geplante Veranstaltung. Bitte füllen Sie deshalb das als Anlage beigefügte Antragsformular (auch online möglich) sorgfältig aus und leiten uns dieses unterzeichnet zurück.
Fristen
Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass Sie den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Termin einreichen:
- mindestens zwei Monate vor dem Termin
- mindestens vier Monate vor dem Termin bei Großveranstaltungen
Preis / Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und beträgt zurzeit zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro - bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand bis zu 2.301,00 Euro.
Neben der Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis können gesondert Gebühren für die Sondernutzung der Straßen anfallen.