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Inhalt

Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgeerklärung

Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird sowie die Zustimmungserklärung der Mutter kann bei jedem Standesamt beurkundet werden. Die Vaterschaftsanerkennung wird wirksam, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht (z.B. wenn die Kindesmutter noch verheiratet ist). Sie ist bereits vor Geburt des Kindes möglich. Sie wird wirksam, wenn sie das zuständige Standesamt förmlich entgegennimmt.

Hinweis: Vaterschaftsanerkennungen mit Sorgerechtserklärung können nur beim Jugendamt abgegeben werden.

Voraussetzungen

  • Personalausweis der Mutter und des Vaters
  • bei einer vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung: Mutterpass
  • ist das Kind bereits geboren: entweder Geburtsanzeige oder Geburtsurkunde des Kindes

Fristen

Die Vaterschaftsanerkennung ist an keine Frist gebunden.

Preis / Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlagen

§§ 1592 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

 

Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung Die Anerkennung der Vaterschaft wird in öffentlicher Form beurkundet. Zuständig ist jedes Standesamt, Jugendämter und Notare Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung Beurkundung Die Anerkennung der Vaterschaft wird in öffentlicher Form beurkundet. Zuständig ist jedes Standesamt, Jugendämter und Notare Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
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