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Bürgerbüro
Telefon: 0 28 42 / 912-201, -204 bis -207, -211 und -444
E-Mail:
buergerbuero@kamp-lintfort.de
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Untersuchungsberechtigungsschein
Terminabsprache erforderlich
Aktuell muss eine Terminabsprache - vorzugsweise online - erfolgen. Ab dem 03.04.2023 öffnet das Bürgerbüro montags und mittwochs von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr ohne Terminvergabe. An diesen Tagen ist mit Wartezeiten zu rechnen. Für die restlichen Tage ist eine Online-Terminvereinbarung notwendig.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.
Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:
- Erstuntersuchung
- Erste Nachuntersuchung
- Weitere Nachuntersuchung
- Außerordentliche Nachuntersuchung
Verfahrensablauf
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person im Bürgerbüro Kamp-Lintfort ist erforderlich. Anstelle der betroffenen Person kann der Antrag auch von einem Erziehungsberechtigten gestellt werden.
Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins erfolgt direkt bei der Vorsprache.
Voraussetzungen
Voraussetzungen:
- Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Kamp-Lintfort
- Person darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben
- Person muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen
Erforderliche Unterlagen:
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- bei einer Nachuntersuchung: Bestätigung des Arbeitgebers über das bestehende Ausbildungsverhältnis
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.
Preis / Kosten
Es fallen keine Gebühren an.