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Telefon: 0 28 42 / 912-201, -204 bis -207, -211 und -444
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Untersuchungsberechtigungsschein
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.
Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:
- Erstuntersuchung
- Erste Nachuntersuchung
- Weitere Nachuntersuchung
- Außerordentliche Nachuntersuchung
Verfahrensablauf
Beantragung online
Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.
Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich)
Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins
Ärztliche Untersuchung
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
- Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Kamp-Lintfort
- Person darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben
- Person muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- bei einer Nachuntersuchung: Bestätigung des Arbeitgebers über das bestehende Ausbildungsverhältnis
Unterlagen, die Sie für die Beantragung online benötigen
- ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten
- Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
- Erhebungsbogen
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.
Preis / Kosten
Es fallen keine Gebühren an.