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Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:

  • Erstuntersuchung
  • Erste Nachuntersuchung
  • Weitere Nachuntersuchung
  • Außerordentliche Nachuntersuchung

Verfahrensablauf

Beantragung online

Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich)

Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins

Ärztliche Untersuchung

Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

Voraussetzungen

Voraussetzungen
  • Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Kamp-Lintfort
  • Person darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben
  • Person muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen
Erforderliche Unterlagen
  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
  • bei einer Nachuntersuchung: Bestätigung des Arbeitgebers über das bestehende Ausbildungsverhältnis
Unterlagen, die Sie für die Beantragung online benötigen
  • ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten
  • Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
  • Erhebungsbogen

Fristen

Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.

Preis / Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlagen

 

Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe Young people (15 to 17 years) entering the labour market must be examined by a doctor beforehand Examination must not be more than 14 months ago Reimbursement must be made to the municipality For the examination, the adolescent has free choice of doctor The initial examination is followed by the first follow-up examination after 1 year
Stadt Kamp-Lintfort - 32-33 Bürgerbüro
Am Rathaus247475 Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
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