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Inhalt
Traditionelle Umzüge auf öffentlichen Straßen
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eines Umzuges auf öffentlichen Straßen (Karnevals-, Schützenumzüge etc.) bzw. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen.
Bei der Durchführung von St. Martinsumzügen, klicken Sie bitte hier.
Ist jeder Umzug genehmigungspflichtig?
Veranstaltungen sind nach § 29 der Straßenverkehrsordnung genehmigungspflichtig, wenn der öffentliche Verkehrsraum mehr als im üblichen Maße beansprucht wird. Allerdings sind Brauchtumsveranstaltungen, Prozessionen u.ä. nur dann genehmigungspflichtig, wenn
- die zu erwartende Teilnehmerzahl 500 Personen übersteigt,
- die Wege über stark frequentierte Straßen oder über Kreis-, Land- und Bundesstraßen führen
- die Durchführung verkehrsregelnde Maßnahmen, wie Sperrungen, Verkehrszeichen und -einrichtungen erfordert.
In diesen Fällen bedarf es einer verkehrsrechtlichen Erlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde.
In jedem Fall muss die Veranstaltung bei der Polizei und beim Ordnungsamt der Stadt Kamp-Lintfort gemeldet werden.
Voraussetzungen
Senden Sie uns den ausgefüllten Antrag zu oder reichen Sie diesen direkt online ein. Als zwingende Anlage ist eine grafische Darstellung der Wegstrecke anhand eines Lageplanes und der Nachweis einer Haftpflichtversicherung beizufügen. Zudem ist die Vorlage einer Veranstaltererklärung erforderlich.
Fristen
Um eine zeitgerechte Bearbeitung zu gewährleisten ist der Antrag wenigstens 14 Tage vor der geplanten Durchführung zu stellen.
Preis / Kosten
Für die Erteilung einer Genehmigung eines Umzuges wird je nach Verwaltungsaufwand eine Gebühr in Höhe von mindestens 50,00 Euro erhoben.