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Transporte an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung

Wer kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen?

Jedes Transportunternehmen oder jede Privatperson kann eine Ausnahmegenehmigung für Transporte an Sonn- und Feiertagen beantragen, wenn Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen geführt werden sollen. Weitere Informationen und Anspruchsvoraussetzungen finden sie auf unserem Merkblatt.

Wie ist die Ausnahmegenehmigung zu beantragen?

Sie senden uns den ausgefüllten Antrag oder reichen Sie diesen direkt online ein. Als zwingende Anlage ist eine Dringlichkeitsbescheinigung des Auftraggebers beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Transport lediglich zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden kann.

Preis / Kosten

Für die Erteilung einer Jahresausnahmegenehmigung für Transporte an Sonn- und Feiertagen wird eine Gebühr in Höhe von 300,00 Euro erhoben, die Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung in der Hauptreisezeit beträgt zusätzlich 100,00 Euro.

Rechtsgrundlagen

§ 30 Abs. 3 Staßenverkehrsordnung (StVO)

 

Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/transporte-an-sonn-und-feiertagen-ausnahmegenehmigung/
Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung dauerhaft https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/transporte-an-sonn-und-feiertagen-ausnahmegenehmigung/
Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung in dringenden Fällen https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/transporte-an-sonn-und-feiertagen-ausnahmegenehmigung/
Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/transporte-an-sonn-und-feiertagen-ausnahmegenehmigung/
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