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Kaukars, Meike
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Inhalt
Strategische und integrierte Sozialplanung
Das Erfordernis einer Sozialplanung lässt sich mittelbar aus § 1 des ersten Sozialgesetzbuches (SGB I) herleiten. Übergeordnetes Ziel der strategischen und integrierten Sozialplanung ist die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Chancengleichheit aller Menschen vor Ort. Dies bedeutet ganz konkret, dass auf Basis von kleinräumigen quantitativen und qualitativen Analysen Entwicklungen verfolgt, Bedarfe ermittelt, Ziele formuliert und Angebote evaluiert werden. Die strategische und integrierte kommunale Sozialplanung ist damit ein Instrument der vorausschauenden kommunalen Sozialpolitik.
Die Sozialplanung versteht sich als Querschnittsaufgabe, welche unterschiedlichste Akteure aus der Verwaltung, dem Wohlfahrtsbereich und der Zivilgesellschaft einbindet.
Neben grundlegenden demografischen Analysen können verschiedene Schwerpunkte Gegenstand der Sozialplanung und auch der Sozialberichterstattung sein. Hierzu gehören beispielsweise Themen wie Armut, Alter, Wohnen oder Bildung.