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Straßenreinigungsgebühren
Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Kamp-Lintfort vom 02.10.2012 werden ab 2012 die Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst getrennt berechnet und auf der Grundlage der Grundstücksfläche erhoben. Durch die Neuregelung der Gebührenfestsetzung entstehen im Haushalt der Stadt Kamp-Lintfort keine Mehrerträge. Sie führt vielmehr zu einer verursachergerechten Verteilung der Kosten auf die einzelnen Gebührenpflichtigen.
Bei der neuen Gebührenfestsetzung ist folgendes zu beachten:
Erschließung
Maßstab für die Straßenreinigungsgebühr ist die Fläche des Grundstücks, das durch die zu reinigende Straße erschlossen wird. Voraussetzung für die Gebührenberechnung ist also, dass ein Grundstück von einer gereinigten Straße erschlossen wird, das heißt bereits eine Zugangsmöglichkeit zur Straße besteht oder geschaffen werden könnte (z. B. durch Entfernung von eigenen Hecken, Zäunen, Mauern). Wird das Grundstück durch mehrere gereinigte Straßen erschlossen, muss nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 07.01.1982 die Gebühr für jede dieser Straßen erhoben werden. Diese gerichtliche Vorgabe war auch schon bei der Anwendung des bisherigen Frontmetermaßstabs zu beachten.
Gebührensätze
Für die Straßenreinigung und die Winterwartung werden seit 2012 getrennte Gebührensätze erhoben. Die Gebühr für die Winterwartung ist außerdem gestaffelt, um die unterschiedliche Priorität und den Umfang zu berücksichtigen, mit der die Wartung in den einzelnen Straßen ausgeführt wird. Eine Übersicht, welche Straße mit welcher Priorität in der Winterwartung berücksichtigt wird, bietet das Straßenreinigungsverzeichnis.
Die aktuellen Gebührensätze können der Straßenreinigungssatzung entnommen werden.
Die Straßenreinigung wird durch den Servicebetrieb ASK durchgeführt.