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Straßenausbaubeiträge

Die Stadt Kamp-Lintfort erhebt zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung- soweit es sich nicht um die erstmalige Herstellung im Sinne der §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) handelt, die Anschaffung, Erweiterung und Verbesserung von Anlagen im Bereich von öffentlichen Straßen, Wege und Plätzen Straßenausbaubeiträge. Diese werden von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten als Gegenleistung dafür erhoben, dass Ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlage wirtschaftliche Vorteile geboten werden.

Der Straßenausbaubeitrag wird nach tatsächlich anfallenden Kosten ermittelt. Die Höhe des Beitrages richtet sich unter Anderem nach der Größe des Grundstückes sowie dessen rechtlicher Nutzbarkeit. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Straßenausbaubeitragssatzung.

Der Grundstückseigentümer / Die Grundstückseigentümerin erhält einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Für Baumaßnahmen, die nach dem 01.01.2018 im zuständigen Ausschuss oder dem Rat der Stadt beschlossen wurden, wird der Anliegeranteil zurzeit durch das Land Nordrhein-Westfalen zu 100 % gefördert. Von den Anliegern ist daher kein Beitrag zu zahlen. Der Förderung wird seitens der Stadt beantragt.

Für Baumaßnahmen, die vor dem 01.01.2018 beschlossen wurden, besteht die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu beantragen.

Rechtsgrundlagen