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Hoffmann, Michaela

Telefon: 0 28 42 / 912-223
E-Mail:
michaela.hoffmann@kamp-lintfort.de

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Inhalt

Sterbefälle

Für die Beurkundung des Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

Verfahrensablauf

Ihr beauftragter Bestatter wird von Ihnen die erforderlichen Unterlagen erbitten und den Sterbefall vor Ort beurkunden lassen (vorab gerne per Fax oder Mail). Sobald die Beurkundung vorgenommen wurde, nehmen wir Kontakt zum Bestatter auf, der die Unterlagen dann abholt.

Voraussetzungen

  • Sterbefallanzeige
  • Totenschein

Bezüglich der vorzulegenden Unterlagen wird Ihnen im Einzelfall Ihr Bestatter hilfreich zur Seite stehen und den Sterbefall beim Standesamt beurkunden lassen.

Fristen

Am dritten auf dem Tod folgenden Werktag.

Preis / Kosten

15,00 Euro für die erste Ausfertigung und jede weitere Urkunde 7,50 Euro. Weitere Urkunden für die Renten- und Sozialversicherung sind gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen

§ 28 Personenstandsgesetz (PStG)

 

Anzeige eines Sterbefalls Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.
Stadt Kamp-Lintfort - 34 Standesamt
Am Rathaus247475 Kamp-Lintfort
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