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Kopitzki, Bernd
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Spätaussiedler und Vertriebene
Obwohl inzwischen kaum noch Spätaussiedler und Vertriebene in die Bundesrepublik ein- bzw. ausreisen, sorgt dieser Bereich der deutschen Nachkriegsgeschichte weiterhin für nachfolgende Aufgaben der Verwaltung:
- Ausstellung von Ersatz-Vertriebenenausweisen nach § 100 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG)
- Auskunftsbehörde für Anfragen der Deutschen Rentenversicherung
- Akteneinsicht für Standes- und Einwohnermeldeämter
Seit Inkrafttreten des Aussiedleraufnahmegesetzes am 01. Juli 1990 müssen Aussiedler bzw. Spätaussiedler vor ihrer Ausreise nach Deutschland noch vom Herkunftsgebiet aus ein förmliches Aufnahmeverfahren beim Bundesverwaltungsamt durchführen.