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Jopp, Patricia
Telefon: 0 28 42 / 912-217
E-Mail:
patricia.jopp@kamp-lintfort.de
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Sondernutzungserlaubnis
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straße, Wege oder Plätze) über den normalen Gebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen u.a. die Abstellung und das Lagern von Gegenständen aller Art (z.B. Bauzäune, Gerüste, Container), Tische und Sitzgelegenheiten für Gewerbetreibende, Verkaufsstände, Verkaufseinrichtungen und Warenauslagen aller Art, Informationsstände, das Verteilen von Informationsmaterial, Infostände oder sonstige Werbeanlagen.
Die Sondernutzung wird auf Zeit oder Widerruf erteilt. Sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn dies für die Sicherheit und / oder Ordnung des Verkehrs oder zum Schutz der Straße erforderlich ist. Die Erlaubnis darf nur mit Genehmigung der Stadt auf Dritte übertragen werden.
Verfahrensablauf
Die Beantragung einer solchen Sondernutzungserlaubnis können Sie direkt hier über ein Webformular durchführen.
Voraussetzungen
- schriftlichen Antrag (Angaben über den/die Antragssteller/in, Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung)
- maßstabgerechter Lageplan und/oder Verkehrszeichenplan mit Angaben von Gehweg- und/oder Straßenbreite
Fristen
Der Antrag ist spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu stellen.
Preis / Kosten
Der Sondernutzungsberechtigte hat der Stadt Kamp-Lintfort alle Kosten zu ersetzen, die durch die Sondernutzung grundsätzlich entstehen. Für erlaubnisbedürftige Sondernutzungen werden Gebühren nach dem Gebührentarif der Sondernutzungssatzung der Stadt erhoben.