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Scholz, Tanja

Telefon: 0 28 42 / 912-126
E-Mail:
tanja.scholz@kamp-lintfort.de

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Inhalt

Schülerbeförderung

Nach der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW haben Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Übernahme von Kosten einer Beförderung zur Schule und zurück. Über die jeweils wirtschaftlichste Art der Beförderung entscheidet der Schulträger.

Als Schulweg gilt der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort. Falls bei Ihrem Wohnort die genannten Entfernungen überschritten werden und Sie einen Antrag stellen wollen, können Sie den Vordruck "Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten" herunterladen oder im Sekretariat der jeweiligen Schule erhalten.

Als Voraussetzungen gelten folgende Mindestentfernungsgrenzen:

  • Schüler an Grundschulen (Klassen 1 bis 4) mehr als 2,0 Kilometer Schulweg
  • Schüler der Klassen 5 bis 10 mehr als 3,5 Kilometer Schulweg
  • Schüler der Klassen 11 bis 13 mehr als 5,0 Kilometer Schulweg

SchokoTicket - die Schülerfahrkarte

Seit dem 01.02.2012 erhalten die anspruchsberechtigten Schüler und Schülerinnen der Kamp-Lintforter Schulen, anstelle der bisherigen Schülerträgerjahresfahrkarte, das SchokoTicket.

Das SchokoTicket kann rund um die Uhr, nicht nur an Schultagen, sondern auch an Wochenenden und in der Freizeit genutzt werden. Das SchokoTicket ist ein JahresAboTicket.

Anspruchsberechtigte Schüler und Schülerinnen erhalten das SchokoTicket mit Zahlung eines Eigenanteils von 14,00 Euro monatlich. (1. minderjährige Kind) und 7,00 Euro monatlich (2. minderjährige Kind), für jedes weitere minderjährige Kind entfällt der Eigenanteil. Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII zahlen keinen Eigenanteil.

Den Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten und den Bestellschein SchokoTicket (Anspruch SchfkVO)" erhalten Sie im Sekretariat der jeweiligen Schule. Beides ist auszufüllen und wieder im Sekretariat der Schule abzugeben. Nach Weiterleitung durch die Schule an das Amt für Schule, Jugend und Sport und die dortige Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen wird das SchokoTicket bei der NIAG bestellt. Das SchokoTicket erhalten Sie per Post von der NIAG.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestellung des SchokoTickets freiwillig ist und keine Verpflichtung zur Abnahme besteht. Das SchokoTicket ist nur im Abo erhältlich. Vom Schulträger wird keine andere Fahrkarte für den öffentlichen Linienverkehr, nur für den Schulweg, zur Verfügung gestellt.

Nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler

Nichtanspruchsberechtigte (Entfernungsgrenzen nicht erreicht) haben die Möglichkeit das SchokoTicket als Selbstzahler, zum Preis von monatlich 37,35 Euro zu erhalten. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der neuen Internetseite der NIAG: https://schokoticket-niederrhein.de. Dort lässt sich das Schokoticket für Selbstzahler vollständig digital erwerben.

Weitere Informationen zum SchokoTicket

Beförderung mit dem Linienbus/Schulbus

Falls vom Streckennetz her möglich werden die Schüler/Schülerinnen mit dem Linienbus der NIAG befördert. Ergibt das Streckennetz im öffentlichen Personennahverkehr keine zumutbare Anbindung Ihrer Wohnung bzw. der zuständigen Schule, wird eine Beförderung im Rahmen des Schülerspezialverkehrs mit dem Schulbus durchgeführt.

 

Schülerbeförderung Erstattung
Schülerbeförderung Erstattung der Kosten bei Überschreitung der Mindestentfernung
Schülerbeförderung Erstattung der Kosten für Behinderte und Kranke
Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen
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